Gründung (Recht)

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Gründung ist in der Rechtswissenschaft der Anfang einer Rechtspersönlichkeit, das heißt wenn eine juristische Person ins Leben gerufen wird. Das kann zum Beispiel ein Verein sein. Bei bestimmten Rechtsformen - etwa bei einer Genossenschaft kann es eine Gründungsphase geben, auf die durch den Zusatz i.G. (in Gründung) hingewiesen wird. Oft wird als Gründungsdatum bei Unternehmen auf den Ursprung der Tätigkeit verwiesen, die aber oft unter einer anderen Firma erfolgt ist.

1 Andere Lexika





2 Siehe auch

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway