Juristische Person

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Als juristische Person gilt im Recht eine Personenvereinigung, Körperschaft, Gesellschaft oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Zusammen mit dem Gegenstück der natürlichen Person gehört die juristische Person zur Kategorie der Personen, die im Zivilrecht beschrieben werden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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