Rechtswissenschaft

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Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung von gegenwärtigen und geschichtlichen Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsurteilen und anderen Texten aus dem Gebiet des Rechts. Das Studium wird kurz als Jura bezeichnet. Eine Person, die Rechtswissenschaft studiert hat, kann sich als Jurist bezeichnen.

1 Siehe auch

2 Weblinks

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