Verein
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen, die das gleiche Interesse an einer Sache haben. Es kann sich dabei z. B. um eine Sportart, ein Hobby, eine Sammlung oder eine gemeinnützige Tätigkeit handeln. Die übliche Rechtsform in Deutschland ist der eingetragene Verein. Geleitet wird der Verein von einem Vereinsvorstand. Die Grundlagen für die Tätigkeit des Vereins und seine Ziele ergeben sich aus der Satzung. Bekannte Beispiele sind der Kunstverein und der Sportverein. In der Bundesrepublik Deutschland werden gemeinnützige Vereine als eingetragener Verein (kurz e.V.) bevorzugt, so dass zum Beispiel Vereine mit rein wirtschaftlichen Interessen eine Genehmigung brauchen; andernfalls gilt ein wirtschaftlicher Verein als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Ein Verein in der Schweiz besteht aus mindestens zwei (besser drei) Mitgliedern.[1] Als Mindestzahl bei der Eintragung fordert der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland sieben Mitglieder (siehe § 56 BGB). Die deutsche Form des eingetragenen Vereins existiert in Österreich nicht und daher ist auch der Namenszusatz e. V. nicht zulässig.
Als härteste Strafe in einem Verein gilt der Vereinsausschluss. In der Regel geht in diesem Fall vereinsschädigendes Verhalten voraus.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Bereits das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 gewährte die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, jedoch war die „Beratung politischer Angelegenheiten in Vereinen“ verboten.[2] Nach dem österreichischen Vereinsgesetz von 1867 war von jeder Vereinsversammlung wenigstens 24 Stunden vorher der Behörde durch den Vorstand Anzeige zu erstatten. Das Reichsvereinsgesetz (RVG) vom 19. April 1908 vereinheitlichte das bis dahin vor allem durch unterschiedliche Landesregelungen zersplitterte Vereinswesen im Deutschen Kaiserreich.
Ab 1933 erfolgte im Deutschen Reich die Gleichschaltung: So wurde das Führerprinzip umgesetzt, was sich formal darin äußerte, dass der Vorsitzende des Vereins „entsprechend der Gleichschaltung neugewählt“ wurde. Seine Vertreter ernannte er dann selbst, was „der Genehmigung der höheren Stellen unterlag“. Danach nannte er sich nicht mehr „Vorsitzender“, sondern „Führer“.[3]
1964 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Vereinsgesetz erlassen. Seit Ende des 20. Jahrhunderts schrumpft die Zahl eingetragener Vereine in Deutschland, da die finanziellen Hürden bei anderen Rechtsformen sanken und viele Menschen sich nicht mehr an eine feste Organisation binden wollen. Ein weiterer Grund ist, dass über das Internet ein Online-Netzwerk aufgebaut werden kann und es dadurch in einigen Bereichen viele Möglichkeiten gibt, für die früher eine Vereinsmitgliedschaft nötig war. Politisch und gesellschaftlich ist jedoch die Bedeutung von Vereinen ungebrochen. 2002 wurde in Österreich ein zentrales Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres geschaffen, in das über das Internet jeder Einblick nehmen kann.
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2 Siehe auch
3 Andere Lexika
4 Einzelnachweise
- ↑ Hans Riemer: Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Band I, 3. Abteilung, 2. Teilband Die Vereine, Art. 60 N 16, S. 308 ff., Stämpfli Bern 1990, ISBN 3-7272-3406-7.
- ↑ Wolfgang Hardtwig: Strukturmerkmale und Entwicklungstendenzen des Vereinswesens in Deutschland 1789–1848. In: Otto Dann (Hrsg.): Vereinswesen und bürgerliche Gesellschaft in Deutschland. Historische Zeitschrift, Beiheft 9, S. 11–50, hier S. 11.
- ↑ Dokumentiert beispielsweise in: „Gleichschaltung“ im Protokollbuch der Kameradschaft ehemaliger Soldaten Lunestedt (online) oder „Gleichschaltung“ im Protokollbuch des Turnvereins Westerbeverstedt (online).
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