UG

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter UG (Begriffsklärung) aufgeführt.

UG steht meist als Abkürzung für Unternehmergesellschaft, die sogenannte „kleine“ GmbH oder Ich-AG. Sie wurde in Deutschland 2008 nach dem Vorbild der nicht börsennotierten britischen Limited bzw. Private Company für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. Es handelt sich im Prinzip um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als 25.000 Euro, sie kann theoretisch mit einem Stammkapital von nur einem Euro und von einer einzelnen Person gegründet werden. Der Zusatz haftungsbeschränkt soll im übrigen auf die ansonsten gleichen Regeln wie für eine GmbH verweisen. Als Besonderheit gilt, dass jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden müssen und dass die Firma tatsächlich von einer Person alleine betrieben werden kann. Der Begriff Ich-AG bezeichnete ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet wurde, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (im Folgenden: Zuschuss) bekam, und wurde im Rahmen der Hartz-IV-Reform geprägt, war jedoch nicht amtlich. Das Konzept der Ich-AG war von 2003 bis 2011 in Deutschland in Kraft, galt aber nur für Existenzgründungen bis zum 30. Juni 2006. Der Zuschuss war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.

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