Gemeinnützige GmbH
Die gemeinnützige GmbH (kurz gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29. März 2013 zulässig. In Österreich ist eine Reform durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz inkl. Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit geplant.
Personengesellschaften:
GbR |
KG |
AG & Co. KG |
GmbH & Co. KG |
Limited & Co. KG |
Stiftung & Co. KG |
Stiftung GmbH & Co. KG |
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG |
OHG |
GmbH & Co. OHG |
AG & Co. OHG |
Partenreederei |
PartG |
PartG mbB |
Stille Gesellschaft
Kapitalgesellschaften:
AG |
gAG |
GmbH |
gGmbH |
InvAG |
KGaA |
AG & Co. KGaA |
SE & Co. KGaA |
GmbH & Co. KGaA |
Stiftung & Co. KGaA |
REIT-AG |
UG (haftungsbeschränkt)
Sonstige Rechtsformen:
AöR |
eG |
Eigenbetrieb |
Einzelunternehmen |
e. V. |
KöR |
Regiebetrieb |
Stiftung |
VVaG
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