Steuerrecht
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Das Steuerrecht gilt in Deutschland formal als Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Obwohl es sich bei der deutschen Abgabenordnung nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne handelt, besteht das Steuerrecht tatsächlich aus einschlägigen und umfassenden Gesetzen, die fast alle für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt gelten und somit Bundesrecht sind. Grundlegend ist vor allem das Einkommensteuergesetz. Nur wenige Regelungen, wie zum Beispiel der Vollzug bei der Erbschaftsteuer oder die Gewerbesteuer und die Grundsteuer fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. In einigen Bereichen wie der Umsatzsteuer gibt es internationale Vereinbarungen.
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