Gleichschaltung

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Das Wort Gleichschaltung gehörte zum Vokabular des deutschen Nationalsozialismus in der Zeit von 1933-1945 und beschreibt die Beeinflussung der Gesellschaft als Instrument der Machtkonzentration in einem totalitären Staat.

Der Begriff, der auf den ersten Blick harmlos klingt und eher auf einen technischen Vorgang deutet,[1] war jedoch eine radikale Umsetzung und ein Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens des damaligen Deutschland.

1933 wurde der Begriff erstmals durch den Reichsjustizminister Franz Gürtner verwendet. Als Datum der erstmaligen offiziellen Verwendung wird der 31. März 1933 angesehen. An diesem Tag trat auch das Erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft, mit dem die deutschen Länder ihre politische Souveränität verloren. Sämtliche politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen vom Länderparlament bis zum Kindergarten ordneten sich zwischen 1933 und 1934 der Ideologie der NSDAP unter. Selbstständigkeit und Eigenart im öffentlichen Leben wurde unterdrückt. Lediglich einige wenige Kirchen ließen sich nicht völlig gleichschalten.

Ein weiteres Ziel des Gleichschaltungsgesetzes war die Gleichschaltung der Massenmedien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften und somit die Aufhebung der Pressefreiheit.

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1 Rechtsgrundlagen

  • Erstes Gleichschaltungsgesetz, 31. März 1933 (amtlich Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich)
  • Zweites Gleichschaltungsgesetz, 7. April 1933
  • Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933
  • Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet.
  • Reichskulturkammergesetz, 22. September 1934

2 Problematik

Wie alle Begriffe, die durch die nationalsozialistischen Machthaber selbst geschaffen und geprägt wurden, ist auch der Begriff der Gleichschaltung in seiner Verwendung äußerst problematisch. Imanuel Geiss bezeichnet ihn als „verharmlosende Umschreibung für die faktische Unterwerfung aller Organe und relevanten Gruppen unter die NS-Herrschaft.“ [2]

Entsprechende Vorsicht muss daher auch bei der Verwendung des Begriffs angewandt werden, ähnlich der Problematik mit dem Begriff "Machtübernahme", um die verharmlosende Intention der Begrifflichkeiten nicht weiterzugeben. Ein gängiges Mittel dazu ist die Verwendung von Anführungszeichen.[3]

3 Kritik

Zu Kritik in der Neuzeit kam es, als Eva Herman 2007 in einer Sendung des ZDF über eine – aus ihrer Sicht – aktuell „gleichgeschaltete Presse” sprach.[4][5]
Diese Aussage von Frau Herman hatte nach der Kündigung ihres Arbeitsvertrages beim NDR auch zur Folge, dass der Ring Nationaler Frauen (die Frauenorganisation der rechtsextremen NPD) Hermans „Mut und Geradlinigkeit“ lobte und eine „nahezu hundertprozentige Übereinstimmung“ mit ihren Positionen sah.[6]

4 Andere Artikel zum Begriff

5 Literatur

  • D. Erb (Hrsg): Gleichgeschaltet. Der Nazi-Terror gegen Gewerkschaften und Berufsverbände 1930 bis 1933. Eine Dokumentation. Göttingen 2001.
  • Kurt Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. Zu den Voraussetzungen der Selbstgleichschaltung.

6 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Die Bezeichnung Gleichschaltung stammt ursprünglich aus dem Bereich der Elektrotechnik
  2. Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit – 4. Begriffe. Art. Gleichschaltung, Gütersloh 2002, S. 975
  3. siehe Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich, S. 1 ff.; Buchreihe Oldenbourg Grundriss der Geschichte (OGG), Bd. 16, München 2003, OGG wird als Einführung in die verschiedenen historischen Epochen für Studierende der Geschichtswissenschaft verwendet und kann damit in der Verwendung von Begrifflichkeiten und der Darstellung der gängigen Thesen als maßgeblich angesehen werden.
  4. Eva Herman über die Gleichschaltung im Dritten Reich
  5. Nazi-Vokabular „Gleichschaltung“
  6. Martin Stahlke (Readers edition, 10. September 2007): Eva Herman: Die NPD hat eine neue Heldin

7 Vergleich zu Wikipedia




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