Pressefreiheit
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Pressefreiheit ist das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten. Die gilt inbesondere im Bereich Politik, wobei zusätzlich die Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist. Bei Meinungen, das heißt bei Kommentaren und bei der Veröffentlichung von Lesermeinungen, gelten die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Auswahl. In bestimmten Fällen dürfen Autoren unter einem Pseudonym schreiben.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Literatur
- Frank Fechner: Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. 20. Auflage. Mohr Siebeck 2019, ISBN 978-3-8252-5307-3.
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