Rundfunk

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Rundfunk ist die großflächige Verbreitung von Informationen jeglicher Art (beispielsweise Bilder, Musik, Texte) über elektromagnetische Wellen. Zum Rundfunk gehören insbesondere der Hörfunk (umgangsprachlich Radio) und das Fernsehen. Technisch betrachtet besteht Rundfunk immer aus einem Sender (Sendestation) und vielen Empfängern. Als Übertragungsmedium können Funkwellen in der Luft, aber auch Leitungen aus Metall oder Glasfaser dienen. Das Wort geht auf das Verfahren des Funkverkehrs in der drahtlosen Telegrafie zurück, allerdings werden Rundfunksendungen auch über Erdkabel verbreitet (anfangs sogenannter Drahtfunk). Geprägt wurde der Begriff von Hans Bredow um 1920. Das technische Gegenstück zum Rundfunk ist der Richtfunk. In vielen Staaten war und ist noch lange umstritten, ob auch das Internet eine Art des Rundfunks ermöglicht. Im deutschen Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991 heißt es dazu in § 2 Absatz 1: „Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.“[1]

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1 Weblinks

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Fechner/Mayer (Hrsg): Medienrecht - Vorschriftensammlung, 10. Auflage 2014, Seite 476

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