Satzung
Aus PlusPedia
Die Satzung ist im deutschen Recht eine zumindest schriftliche, teilweise auch notariell beurkundete innere Verfassung einer juristischen Person. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht ist die Bezeichnung Statuten gleichbedeutend.
Die Satzung wird bei der Gründung vom zuständigen Gericht - bei einem Verein ist es das Amtsgericht - überprüft. Dies gilt auch für Änderungen, die nach der Gründung vorgenommen werden.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.