Gesellschaftsrecht

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Das Gesellschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der juristischen Personen untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Viele dieser Rechtsnormen finden sich z.B. im BGB.[1]

1 Einzelnachweise

  1. BGB, Buch 1, Titel 2: Juristische Personen
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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