Gesellschaftsrecht
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Das Gesellschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der juristischen Personen untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Viele dieser Rechtsnormen finden sich z.B. im BGB.[1]
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