Eingetragener Verein

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Als eingetragenen Verein bezeichnet man Vereine von natürlichen und juristischen Personen, die einen bestimmten Zweck verfolgen und in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind z. B. Musikvereine. Ein eingetragener Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden, so dass z.B. Spenden und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar sind. Als Mindestzahl bei der Eintragung gelten in der Bundesrepublik Deutschland sieben Mitglieder (siehe § 56 BGB). In anderen Staaten ist diese Mindestanzahl teilweise nicht erforderlich.

1 Siehe auch

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