Verleumdung
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Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine natürliche Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl dieser weiß, dass die Behauptungen unwahr sind. Das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe.
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1 Weblinks
- § 187 StGB im Wortlaut
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