Warum es in Deutschland fast keine asylberechtigten politischen Flüchtlinge gibt
Im Laufe der Jahre kamen Hunderttausende von Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, aus Afrika, den nordkaukasischen Republiken der Russischen Föderation (insbesondere aus Tschetschenien) und vom westlichen Balkan nach Deutschland. Dabei wird immer wieder betont, dass es sich um politisch Verfolgte handle, die nach dem Grundgesetz ein Recht auf Asyl hätten. Viele Personen halten sich illegal in Deutschland auf und haben sich strafbar gemacht. Angela Merkel wurde von der Zeitschrift Compact wegen fortgesetzter Missachtung des Asylgesetzes als "Königin der Schlepper" bezeichnet. [1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Rechtslage
§29 des Asylgesetzes ist hier ganz eindeutig:
- "Ein Asylantrag ist unbeachtlich, wenn offensichtlich ist, dass der Ausländer bereits in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung sicher war und die Rückführung in diesen Staat oder in einen anderen Staat, in dem er vor politischer Verfolgung sicher ist, möglich ist." [2]
In §29a heißt es dann:
- "Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht."
- "Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten." [3]
In Anlage II sind als sichere Herkunftsstaaten genannt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. [4]
In §26a heißt es:
- "Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten." [5]
In Anlage I sind Norwegen und die Schweiz angegeben. [6]
2 Konsequenzen aus der Gesetzeslage
Da Deutschland mit seinen Landesgrenzen nur an Mitgliedssaaten der EU (Frankreich, Polen, die Niederlande, Österreich, Tschechien, Luxemburg, Belgien, Dänemark) oder sichere Herkunftsstaaten (Schweiz) grenzt, kann man nur auf zwei Wegen als wirklicher Asylant nach Deutschland kommen:
1.) Über dem Seeweg, indem man z.B. von Syrien oder Afrika per Schiff durch den Atlantik in die Nordsee, und an der deutschen Nordsee - oder Ostseeküste bzw. einer der deutschen Inseln landet. Diese Route ist technisch fast unmöglich, es dürften höchstens ein Dutzend Flüchtlinge im Jahr 2015 auf diesem Weg nach Deutschland gelangt sein.
2.) Per Flugzeug direkt aus einem Verfolgerstaat, wie z.B. Syrien, ohne Zwischenstop mit Landung auf einem deutschen Flughafen (z.B. ein Nonstop-Flug Aleppo - Berlin). Auch dieser Fall dürfte, da schon am Startflughafen kontrolliert wird ob man ein Visum für das Zielland hat, ziemlich selten vorkommen.
Fast alle Flüchtlinge sind ILLEGAL in Deutschland, und haben sich damit strafbar gemacht. Gegen die illegalen Flüchtlinge müssen Strafverfahren eingeleitet werden. §95 des Aufenthaltsgesetzes sieht für die Flüchtlinge bis zu einem Jahr Gefängnis vor: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
- 2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält ...
Es müssen also für hunderttausende Flüchtlinge Plätze in Haftanstalten geschaffen werden.
Die Sach- und Geldleistungen, die sie in Deutschland erhalten haben, sind unrechtmäßig erteilt worden. Die Flüchtlinge müssen diese zurückerstatten.
Folgerichtig halten sich ALLE ohne Visum über Österreich und andere EU-Staaten nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge ILLEGAL in Deutschland auf. Nach Gesetz können sie gar keinen Asylantrag stellen und sind UMGEHEND auszuweisen.
Die Politiker, wie z.B. Angela Merkel, welche die Flüchtlinge nach Deutschland durchgewunken haben, haben damit gegen das Asylgesetz verstoßen und sich evtl. der Schlepperei bzw. Beihilfe dazu nach § 27 StGB schuldig gemacht. Nach §96 Aufenthaltsgesetz drohen Angela Merkel bis zu fünf Jahre Haft:
- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
- "1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
- a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
- b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
- 2. nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen ::Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt."
- "1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau, kommt auch zu dem Ergebnis, dass sich Frau Merkel strafbar gemacht hat. Um den Tatbestand des Einschleusens zu erfüllen genüge jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert. Der Strafrechtler meint u.a.:
- "Angela Merkels Entschluss, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre, nämlich nach § 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB)." [7] [8] Die AfD hat deswegen gegen Frau Merkel Strafanzeige erstattet. [9]
Die Befolgung des Asylgesetzes fordert eindeutig, dass KEIN EINZIGER Flüchtling mehr die deutschen Landesgrenzen Deutschland betreten darf. Zur Durchführung bzw. Anwendung dieses Gesetzes sind Grenzkontrollen und bei Bedarf Grenzzäune, Mauern und Grenzbefestigungen zu errichten. Es ist Aufgabe der Polizei und des Bundesgrenzschutz, dafür zu sorgen, dass NIEMAND ohne Visum deutschen Boden betritt.
3 Pseudo-humanitäre Propaganda und interessenpolitische Instrumentalisierung der "Flüchtlingskrise"
Die unkontrollierte und ungesteuerte (Schein-)Fluchtmigration nach Europa wird von intensiven und hochmanipulativen Propagandakampagnen begleitet. Die sozialpädagogische Helferindustrie im allgemeinen und die Integrationsindustrie im besonderen betreiben in der Öffentlichkeit massive Propaganda für die Aufnahme von Flüchtlingen. Unterstützung erhalten diese dabei unter anderem von politischen Parteien (v.a Bündnis 90/Die Grünen), Wirtschaftsverbänden, verschiedenen Organisationen, Institutionen und Bürgerinitiativen. Die Manipulation der Öffentlichkeit durch die Propaganda besteht in der gezielten Lancierung folgender falscher Tatsachenbehauptungen und Suggestionen:
1. Naturalisierung der Richtung und Form der illegalen Einwanderung respektive Scheinfluchtmigration zu einer unvermeidlichen und deswegen zu akzeptierenden Konstante,
2. Internalisierung der Fluchtursachen bzw. Übernahme der Verantwortung für die endogen verursachten Krisenprozesse in den Herkunftsländern,
3. Behauptung, bei den vermeintlichen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und diversen schwarzafrikanischen Staaten handle es sich um die "Ärmsten der Armen",
4. Verleugnung der bei der Aufnahme der illegalen Immigranten begangenen Rechtsbrüche und
5. Aufstellen der These Einwanderung jedweder Art und Form stelle per se eine wirtschaftliche und kulturelle "Bereicherung" dar.[10] [11]
4 Weblinks
- Rechtswissenschaftler erstattet Anzeige gegen Merkel, Gabriel und weitere Mittäter wegen Hochverrats
- Michael Paulwitz: Legal? Illegal? Alles egal ...
- Bravo: AfD macht Strafanzeige gegen “Schlepperin” Merkel (mit Video Gauland)
- Henning Hoffgaard: 'Schluss mit dieser „Willkommenskultur“!
- Staatsrechtler bestätigt: Merkels Einwanderungspolitik ist verfassungswidrig
5 Literatur
- Ursula Münch: Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland - Entwicklung und Alternativen, Leske + Budrich, 2. Aufl., Opladen, 1993
- Daniel Fröhlich: Das Asylrecht im Rahmen des Unionsrechts - Entstehung eines föderalen Asylregimes in der Europäischen Union, Mohr Siebeck, Tübingen, 2011
6 Einzelnachweise
- ↑ Merkel – Königin der Schlepper: Wie sie Millionen nach Deutschland holt
- ↑ § 29 Unbeachtliche Asylanträge
- ↑ § 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung § 26a Sichere Drittstaaten
- ↑ Anlage II (zu § 29a)
- ↑ § 26a Sichere Drittstaaten
- ↑ Anlage I (zu § 26a)
- ↑ „Bei unerlaubter Einreise Hilfe geleistet - “Strafrechtler: Kanzlerin Merkel macht sich mit Flüchtlingspolitik strafbar
- ↑ Flüchtlingspolitik Macht sich Merkel strafbar?
- ↑ AfD STELLT STRAFANZEIGE GEGEN ANGELA MERKEL !!!
- ↑ http://www.gam-online.de/Bilder/05-2015%20Ungesteuerte%20Massenimmigration%20als%20Effekt%20moralischer%20Erpressung%20Teil%20I.pdf
- ↑ http://www.gam-online.de/Bilder/06-2015%20Ungesteuerte%20Massenimmigration%20als%20Effekt%20moralischer%20Erpressung%20Teil%20II.pdf
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