Schweizer Armee

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SchweizSchweiz Schweizer Armee
Armée suisse (frz.)
Esercito svizzero (ital.)
Armada svizra (rät.)

Logo der Schweizer Armee

Logo der Schweizer Armee
Führung
Oberbefehlshaber: Der Bundesrat (Frieden)

Ein von der Bundesversammlung gewählter Oberbefehlshaber = General (Mobilmachung)

Verteidigungsminister: Guy Parmelin, Chef VBS
Militärischer Befehlshaber: Chef der Armee Philippe Rebord
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 137'710[1] (1. März 2014)
Reservisten: 39'045[1] (1. März 2014)
Wehrpflicht: 18–21 Wochen Grundausbildung, insgesamt 260 Tage (für Soldaten)[2][3]
Wehrtaugliche Bevölkerung: Alter 18–49 Jahre:
1'852'580 Männer
1'807'667 Frauen[4]
Wehrtauglichkeitsalter: 18–33 Jahre
Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: 7,4 %[5]
Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 0,76 %[6] (2012)
Geschichte

Die Schweizer Armee (frz. Armée suisse, Vorlage:ItS, Vorlage:RmS, englisch Swiss Armed Forces) ist die Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Die Schweiz verfügt als Binnenstaat über keine Marine. Die Patrouillenboote auf den (Grenz-) Seen unterstehen den Genietruppen. Eine Besonderheit der Schweizer Armee ist das Milizsystem. Chef der Armee ist seit dem 1. Januar 2017 Korpskommandant Philippe Rebord.

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1 Offizielle Bezeichnungen

Bis zum Ende des Jahres 2003 (Armee 61 und Armee 95) wurde von der Schweizerischen Armee gesprochen. Seither ist Schweizer Armee die offizielle Bezeichnung. In den anderen drei Landessprachen hat sich die Bezeichnung nicht verändert. Auf Französisch heisst sie Armée suisse, auf Italienisch Esercito svizzero und auf Rätoromanisch Armada svizra. Auf Englisch tritt die Armee als Swiss Armed Forces auf.

Deutsch, Französisch und Italienisch sind die drei gleichberechtigten Kommandosprachen der Schweizer Armee.

2 Auftrag

Schweizer Grenadiere

Folgende Aufgaben sind der Schweizer Armee durch die Bundesverfassung und das Militärgesetz übertragen:[7][8]

Die Armee hat den Auftrag:

a. zur Verhinderung von Kriegen und Erhaltung des Friedens beizutragen;
b. die Schweiz zu verteidigen und ihre Bevölkerung zu schützen;
c. zur Friedensförderung im internationalen Rahmen Beiträge zu leisten;
d. bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit sowie insbesondere bei der Bewältigung von Katastrophen im In- und Ausland die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.

Verteidigung[9] ist der Kernauftrag der Armee. Die Armee soll das Territorium der Schweiz sichern und verteidigen. Dazu setzt die Schweiz auf die abschreckende Wirkung der ständigen Kampfbereitschaft der Schweizer Armee. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des «hohen Eintrittspreises» verwendet, den ein potentieller Angreifer zahlen müsse, wenn er die Schweiz angreife, das Territorium zu besetzen oder den Durchmarsch zu erzwingen versuche.

Unterstützung der zivilen Behörden[9] bildet den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem Weltwirtschaftsforum in Davos, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.

Friedensförderung[9] ist ein personell sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter (im Offiziersrang) zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit bis zu 220 Armeeangehörigen und seit Herbst 2004 rund 25 Armeeangehörigen im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.

Die Gewichtung dieser Aufträge unterliegt Änderungen, die sich aus der sicherheitspolitischen Lage ergeben. Im Juni 2007 entschied sich beispielsweise der Nationalrat für eine Verdoppelung der Mannschaftsstärken für die Friedensförderung. Die Verantwortung für Planung, Bereitstellung und Führung der friedensfördernden Auslandseinsätze liegt beim Kompetenzzentrum SWISSINT.

3 Struktur

Die Schweizer Armee teilt sich in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe auf. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden und Dienststellen verantwortlich.

Eine Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist das Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa fünf Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in Stabs- und Spezialfunktionen bis 50 Jahren, die jeweils nur für die Dauer des Ausbildungsdienstes ihrer Einteilungsformation einrücken.

Wegen des Milizsystems, dem im Zweiten Weltkrieg errichteten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre Uniform und ihre persönliche Waffe zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!».

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde durch die Armeereformen der Mannschaftsbestand sukzessive reduziert, jedoch hielt man am Milizprinzip und der allgemeinen Wehrpflicht fest, im Gegensatz zu einigen umliegenden europäischen Staaten, die reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet die allgemeine Wehrpflicht, wie dies zuletzt durch die Volksabstimmung vom 22. September 2013 deutlich wurde.[10]

Armee XXI

Struktur der Schweizer Armee nach Abschluss der Armeereform «Weiterentwicklung der Armee» 2018

Unter dem Namen Armee XXI läuft eine grosse Armeereform, mit der die Schweizer Streitkräfte laufend an sich verändernde sicherheitspolitische Gegebenheiten angepasst werden. Das dazugehörige neue Militärgesetz nahmen am 18. Mai 2003 Volk und Ständen nach einer Volksabstimmung an.

Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.

Die 120'000 Aktiven leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs (FDT, Fortbildungsdienst der Truppe). Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.

Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Budget-Begrenzungen sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.

Die Schweizer Armee verfügt aktuell über 134 Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 (von ursprünglich 380 beschafften Panzern wurden nur 134 der Werterhaltung im Jahr 2006 unterzogen)[11] und 483 gepanzerte Kommando-, Aufklärungs-, Führungs-, Übermittlungs- und Geniefahrzeuge. Die Fahrzeuge sind aufgeteilt auf zwei Panzerbrigaden à 10'000 Mann.

Angesichts der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 625'000 Armeeangehörige verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Diese Reduktion geschah nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese bedingt durch gründlichere Selektion rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung der Dienstpflichtdauer.

Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs. Ausserdem leisten nicht mehr alle Armeeangehörigen eine komplette RS.

Mit der Armee XXI wurde es möglich, die gesamte Dienstzeit an einem Stück zu absolvieren. Dieser Dienst als so genannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere, 500 Tage für höhere Unteroffiziere und 600 Tage für Subalternoffiziere. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem subsidiär eingesetzt, zum Beispiel zur Botschaftsbewachung. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am obligatorischen Schiessen müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.

Neu dürfen Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich. Seit 2007 müssen Frauen die gleichen physischen Leistungen erbringen wie Männer[12] (vgl. Österreichisches Bundesheer und Militärischer Frauendienst). Der Frauenanteil beträgt 0,6 Prozent.[13]

Die Aushebung wurde von einem auf zwei (aber maximal drei) Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.

Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen, die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und andere Bereiche.

4 Gliederung

Schweizer Soldaten auf Militärfahrrädern, Basel Tattoo 2011

Die Verordnung über die Armeeorganisation (AO) legt für die Schweizer Armee folgende Gliederung fest:[14]

Für die Ausbildung sind die Truppenkörper und Einheiten einer Brigade bzw. einem Lehrverband unterstellt.

Die Organisation der Schweizer Armee in Bezug auf Truppengattungen, Berufsformationen und Dienstzweige richtet sich nach Art. 7 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO).[15] Truppengattungen sind dort definiert als «Elemente der Armee, zu deren Ausbildung Rekrutenschulen durchgeführt werden. Für die Dienstzweige werden keine Rekrutenschulen durchgeführt».

Die Schweizer Armee besteht aus

Vorlage:Navigationsleiste Truppengattungen in der Schweizer Armee

5 Dienstpflicht

Wehrdienstpflichtig sind alle männlichen in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürger, die nicht Doppelbürger eines Staates sind, durch den sie von der Wehrdienstpflicht befreit sind. Sie werden frühestens im Alter von 17 und spätestens mit 25 Jahren zur militärischen Rekrutierung aufgeboten (Stellungspflicht). Bei den Frauen und Auslandschweizern geschieht dies auf freiwilliger Basis. Etwa 60 Prozent bestehen die militärische Rekrutierung und sind diensttauglich und damit militärdienstpflichtig. Dienstuntauglich geschrieben werden Stellungspflichtige, die eine für den Militärdienst ungenügende körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit aufweisen. Dienstuntaugliche können als schutzdiensttauglich eingestuft werden und leisten Dienst im Zivilschutz. Etwa die Hälfte der Dienstuntauglichen leistet Zivilschutz, dessen Dienstzeit an die Wehrpflichtersatzabgabe angerechnet wird. Denn wer keinen Wehrdienst leistet, hat mit Ausnahme von Invaliden eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe von drei Prozent des steuerbaren Einkommens zu bezahlen.

Militärdienstpflichtige, die keinen Militärdienst leisten wollen, können jederzeit ein Gesuch für Zulassung zum Zivilen Ersatzdienst stellen, Stellungspflichtige nach dem Besuch der Orientierungsveranstaltung der Militärbehörde. Dieses verfassungsmässig garantierte Recht besteht erst seit 1992; davor konnte Militärdienst nur verweigert werden (was zwangsläufig zu einer Verurteilung führte). Wird das Gesuch akzeptiert, ist ein Zivildienst zu leisten, der um die Hälfte länger dauert als die militärische Dienstpflicht. Wird dem Gesuch nicht stattgegeben und verweigert der Militärdienstpflichtige den Militärdienst, kommt es zur Beurteilung durch ein Militärgericht, das eine Gefängnisstrafe verhängen kann.

Alternativen sind der waffenlose Dienst in der Armee oder die Ausmusterung auf dem blauen Weg, aufgrund von Dienstuntauglichkeit (siehe oben).


6 Rekrutenschule

Mit dem Stgw 90 bewaffneter Soldat. Die weissen Klebestreifen an den Waffen dienen der Versiegelung von Waffen, die zu Übungszwecken auf Menschen gerichtet werden. Sie sind somit als ungeladen gekennzeichnet.
Die Grundausbildung in der Schweizer Armee wird als Rekrutenschule (kurz RS) bezeichnet. Sie wird von allen Dienstleistenden absolviert und dauert 18 oder 21 Wochen. Für Spezialfunktionen dauert sie wesentlich länger, z. B. Grenadiere 25 Wochen.

Die RS ist im Allgemeinen in drei Phasen aufgeteilt. Die allgemeine Grundausbildung dauert drei bis sieben Wochen, die funktionsbezogene Grundausbildung sieben bis zehn Wochen und die Verbandsausbildung fünf oder acht Wochen.

6.1 Allgemeine Grundausbildung

In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) werden den Rekruten grundsätzliche Fertigkeiten in Sachen Dienstbetrieb, persönliche Waffe, u. a. das Sturmgewehr 90, Sanitätsdienst/Kameradenhilfe, ABC-Schutz, Gefechtstechnik beigebracht und ihre körperliche Verfassung wird gestärkt. Die allgemeine Grundausbildung dauert je nach Truppengattung drei bis sieben Wochen und wird – ebenfalls je nach Lehrverband – durch Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Grundsätzlich gilt aber das Prinzip «Miliz bildet Miliz aus».

Nach der AGA werden die Unteroffiziers- und Offiziersanwärter getrennt von den übrigen Soldaten ausgebildet.

6.2 Funktionsbezogene Grundausbildung

In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) werden die Rekruten mit der Hauptaufgabe ihrer Funktion vertraut gemacht. Dabei lernt z. B. der Infanterist mit der Panzerfaust, mit dem leichten Maschinengewehr oder mit Sprengstoff umzugehen, der Kanonier sein Geschütz zu bedienen, der Sanitätssoldat Verletzte zu retten und zu versorgen, der Richtstrahl- und Übermittlungspionier die Richtstrahl- bzw. Funkantennen aufzustellen und die Geräte zu konfigurieren, und viele weitere Funktionen.

Die funktionsbezogene Grundausbildung dauert sieben bis zehn Wochen und wird von Milizkadern geführt, und wie in der die vorigen Phase von Zeit- und Berufsmilitärs unterstützt. Am Schluss dieser Phase werden die verbliebenen Rekruten zu Soldaten befördert. Die Milizkader werden am Schluss der FGA zu ihrem effektiven Kadergrad (Wachtmeister / Hauptfeldweibel / Fourier / Leutnant) befördert.

6.3 Verbandsausbildung

Die Zeit ab der 13. Woche bis zum RS-Ende (21. Woche) verbringen die Rekruten, die zu Soldaten befördert worden sind, meist an einem anderen Standort als in der vorangegangenen Phase. In diesen letzten Wochen geht es darum, mit allen Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren, die Leistungen auf Stufe Kompanie und Bataillon zu erbringen. Dabei stehen realistische Übungseinsätze im Vordergrund.

Die Abschlusswoche einer jeder RS besteht darin, die Infrastruktur, das Ausbildungsmaterial und die Fahrzeuge wieder abzugeben und für eine nächste Schule wieder bereit zu machen.

Am Ende der Rekrutenschule werden die ausgebildeten Soldaten in ihre Einheiten eingeteilt. Dort werden sie ihre Fortbildungskurse zusammen mit Soldaten aller Altersklassen leisten.

7 Fortbildungsdienste der Truppe (FDT)

Jeder Angehörige der Schweizer Armee (AdA) muss nach der Rekrutenschule eine bestimmte Anzahl von Diensttagen leisten. Diese leisten sie im Allgemeinen in jährlichen Kursen, die heute als FDT (Fortbildungsdienst der Truppe) bezeichnet, aber zumeist dem früheren Begriff entsprechend WK (Wiederholungskurse) genannt werden. FDT ist dabei der Oberbegriff für Ausbildungsdienste der Formationen (ADF), Besondere Dienstleistungen (Beso DL) und Zusatzausbildungsdienste (ZAD). Mannschaft und Kader leisten ihre Wiederholungskurse in der Regel mit ihrer Einheit, in die sie nach der Rekrutenschule eingeteilt wurden. Persönliche Dienstverschiebungen sind möglich, im Normalfall werden die jährlichen Kurse jedoch mit der gleichen Einheit absolviert.

Für Angehörige der Mannschaft (Soldat bis Obergefreiter) dauert der WK nach dem Modell Armee XXI einheitlich drei Wochen. Für Unteroffiziere hängt die Dauer von Funktion und Rang ab. Angehörige des Kompaniekaders (Gruppenführer, Feldweibel, Fourier, Zugführer und der Kompaniekommandant selbst) rücken bis zu einer Woche vor Beginn des regulären WKs ein und leisten den sogenannten Kadervorkurs (KVK).

In Ausbildungsdiensten der Formation (ADF) liegt das Schwergewicht der Ausbildung neben der Wiederholung und Festigung der allgemeinen Grundausbildung in der Verbandsausbildung. Deshalb auch die Bezeichnung «Verbandsausbildung 2», welche teilweise von den Berufsmilitär unterstützt wird.

In Umschulungskursen (UK; gelten als ZAD) können Einheiten bei Bedarf auch auf neue Geräte oder Fahrzeuge umgeschult werden. Daneben dienen die FDT-Wochen auch für subsidiäre Einsätze, wie z. B. für die Botschaftsbewachung. Oft werden Truppen aber auch zur Unterstützung ziviler Organisationen eingesetzt. Beispiele dafür sind das Eidgenössische Jodlerfest, das Lauberhornrennen oder in Katastrophenlagen auf Anforderung von Kantonen und Gemeinden.

8 Ausrüstung

8.1 Persönliche Schusswaffe

Stgw 90
Taschenmunition

Jeder Soldat ist mit dem SIG 550 (Sturmgewehr 90, kurz Stgw 90) als persönlicher Waffe ausgerüstet. Die Ausnahme bilden die Grenadiere der Militärpolizei, Spitalsoldaten, Hundeführer, Flugplatzsicherungssoldaten und die Sekretärsoldaten der Führungsunterstützung, die eine Pistole 75 (SIG SAUER P220) vom Kaliber 9 mm erhalten. Auch Offiziere und höhere Unteroffiziere sind mit der Pistole 75 ausgerüstet. Sukzessiv erfolgt zudem die Ausstattung mit der Pistole 03 (SIG SP 2009).

Die Angehörigen der Armee können ihre persönliche Waffe zwischen den Dienstleistungen mit nach Hause nehmen. Von 1952 an fasste jedermann ebenfalls die sogenannte Taschenmunition. Diese war dazu bestimmt, dem einzelnen Soldaten im Falle einer Kriegsmobilmachung zu ermöglichen, sich zu seinem Einrückungsort durchzukämpfen. 2007 wurde beschlossen, die Taschenmunition einzuziehen und sie nur den Alarmformationen (v. a. militärische Sicherheit) zu belassen. Die persönliche Waffe kann weiterhin nach Hause mitgenommen werden. Seit 2010 können Armeeangehörige ihre Dienstwaffe kostenlos im Zeughaus hinterlegen. Wer nach Dienstpflichtende die Waffe behalten möchte, benötigt einen Waffenerwerbsschein.[16]

Die Möglichkeit, dass ausgemusterte Soldaten ihre persönliche Waffe in ihr Eigentum übernehmen können, hat mit dazu geführt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Nach Angaben der Logistikbasis der Armee befanden sich am 30. November 2010 total 654'562 Armeewaffen zu Hause bei den Wehrmännern/Frauen.[17]

Ein Missbrauch dieser persönlichen Waffen kommt im Verhältnis zur grossen Anzahl verfügbarer Waffen (mit geschätzten 2,3 bis 4,5 Millionen Waffen in Privatbesitz[18]) relativ selten vor.[19][20] Am häufigsten ist der missbräuchliche Einsatz bei Selbsttötungen. Im Zeitraum zwischen 1996 und 2005 wurden in der Schweiz 3'410 Suizide mittels Schusswaffen begangen.[21] Nach verschiedenen Studien wurden über 40 % dieser Schusswaffensuizide mit Armeewaffen verübt.[22] Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kam im «Faktenblatt Suizide» aufgrund der Auswertung von vier wissenschaftlichen Studien auf einen Wert von 49 %.[23] Kurz darauf hat das BAG das «Faktenblatt Suizide» wieder von der Website entfernt. Das Bundesamt für Statistik gibt auf seiner Internetseite an, dass im Jahr 2009 nur 9 % der Schusswaffensuizide mit Armeewaffen (Sturmgewehr und Armeepistole) verübt worden sind.[24] Um diese Angabe entstand eine Kontroverse, da die Zuordnung der Waffen zu den verschiedenen Kategorien nicht schlüssig erscheint,[23][25] und auch das Bundesamt für Statistik selbst weist auf Probleme mit der Vollständigkeit und Qualität der Angaben hin.[26]

Im Jahr 2004 beschaffte die Schweizer Armee 20 PGM Hécate II. Diese tragen dort die Bezeichnung Präzisionsgewehr 04 (12,7 mm PGw 04). Als Zielfernrohr wird das LTE J10 F1 8-10x der Firma Scrome eingesetzt. Das Präzisionsgewehr 04 wird von dem Kommando Spezialkräfte eingesetzt. Im Jahr 2004 beschaffte die Schweizer Armee 196 TRG-42 Gewehre. Diese tragen dort die Bezeichnung Scharfschützengewehr 04 (SSGw 04), die Munition die Bezeichnung Gw Pat 04. Als Zielfernrohr wird das 3-12x50 PMII von Schmidt & Bender eingesetzt. Das Scharfschützengewehr 04 wird in den Unterstützungskompanien der Infanteriebataillone sowie von dem Kommando Spezialkräfte eingesetzt. Als Panzerabwehrwaffe wird die Panzerfaust 3 verwendet. Das FN Mini wird in der Schweizer Armee unter der Bezeichnung Leichtes Maschinengewehr 05 geführt.

8.2 Uniform

Die Uniform und Ausrüstung weist einen hohen Grad an Einheitlichkeit über alle Truppengattungen und Dienstgrade hinweg aus. Vom Rekruten bis zum Korpskommandanten tragen grundsätzlich alle AdA die gleiche Uniform. Nur bei Spezialisten und in besonderen Einsätzen werden Teile der Uniform dem Einsatzzweck entsprechend angepasst.

Meist tragen die Soldaten im Dienst den Tarnanzug («TAZ 90»), das sind Hose und Jacke mit Tarnaufdruck. Mechanisierte Truppen tragen im Einsatz einen Einteiler (Combinaison) mit eingenähtem Gurtzeug, das die Bergung aus Fahrzeugen erleichtert. Dazu kommen als Kopfbedeckung eine Mütze oder Helm (mit Tarnüberzug), oder das Béret, dessen Farbe von der Truppengattung abhängt.

Das Namensschild sowie die Rang- und Funktionsabzeichen auf dem Kampfanzug sind aus Stoff von oliver Grundfarbe. Sie werden mit Klett an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Kragen, beziehungsweise auf der linken Brust befestigt. Der Badge, das Verbandsabzeichen (in der Regel der Stufe Bataillon) wird auf dem rechten Ärmel getragen, das Abzeichen des Grossen Verbandes am Béret.

Die Ausgangsuniform 95 («Ausgänger») besteht einheitlich aus hellgrauem Hemd kombiniert mit dunkelgrauem Jackett und hellgrauer Hose mit einem seitlichen schwarzen Naht-Streifen von etwa 3 mm Breite. Bei Generalstabsoffizieren ist dieser Streifen etwa 5 cm breit. Höhere Stabsoffiziere (ab «1-Sterne-General»/Brigadier) tragen zwei solche breite schwarze Streifen, je einer links und einer rechts der Hosennaht.

8.3 Panzer der Schweizer Armee

Dies ist eine Liste von Panzer(typen), die in der Schweizer Armee im Einsatz waren oder sind oder für sie evaluiert wurden.[27]

Bild Panzer Herkunft Typ Version(en) Anzahl Indienst-
stellung
Ausgemustert Bemerkungen
Leichter Panzer RENAULT FT 17.jpg Renault FT FrankreichFrankreich Frankreich Leichter Panzer II 5 1921 1944
Carden-Loyd Mk.VI Strängnäs 12.08.11 (3a).JPG Vickers Carden Loyd Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Panzer I, 33, 34, 35 8 1931 1948
Strv m33.png Landsverk L-60 SchwedenSchweden Schweden Tank 1 1936 ? Test
Panzerwagen 39 'PRAGA'.jpg Panzer 39 TschechienTschechien Tschechien Tank LTL-H 24 1939 1950
Renault Panzerjäger.jpg Renault R-35 FrankreichFrankreich Frankreich Leichter Panzer 12 1940 ? Test
Nahkamofkanone I pic04.JPG Nahkampfkanone 1 SchweizSchweiz Schweiz Panzerjäger 1 1944 1947 Test
Nahkampfkanone II 'Gustav' Military of Switzerland.jpg Nahkampfkanone 2 Gustav SchweizSchweiz Schweiz Panzerjäger 1 1946 1947 Test
Cruiser Tank Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Panzer RAM Mk.II 2 1947 1968 Test
Panzerjäger G 13.jpg Panzerjäger G13 TschechienTschechien Tschechien Panzerjäger G13 158 1947 1973
AMX 13 pic05.JPG AMX-13 FrankreichFrankreich Frankreich Leichter Panzer 200 1954 1980
M47 Patton( Jeff Kubina).jpg M47 Patton Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten Mittlerer Panzer M Pz M47 2 1952 1954 Test
Centurion MK III Seite - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpgCenturion Mk VII (Panzer 57) pic03.JPG Panzer 55 Centurion Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Panzer Pz 55 Mk3 100 1955 1991
Tank Pz 55 Mk5 100 1955 1991 von Südafrika
Tank Pz 57 Mk7 100 1957 1991
Tank Pz 67 Mk12 12 1975 1991 von Kanada
Centurion bergingstank recovery of the Dutch army.jpg Entpannungspanzer 56 Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Entpannungspanzer Entp Pz 56 30 1956 1991 19 verkauft 1991 an Schweden.
Centurion-Bridgelayer-Dutch-latrun-2.jpg Brückenpanzer 55 Centurion Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Brückenpanzer Brü Pz 2 1963 1966 Test
Panzer 58.jpg Mittlerer Panzer 1958 SchweizSchweiz Schweiz Mittlerer Panzer MPz 58 12 1958 1964
Pz 61 Seite - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpg Panzer 61 SchweizSchweiz Schweiz Mittlerer Panzer Pz 61 150 1964 1994
Kampfpanzer 68-88.JPG Panzer 68 SchweizSchweiz Schweiz Panzer Pz 68
1. Serie
170 1971 1999 alle modernisiert zu AA3.
Panzer Pz 68 AA2 50 1974 2003
Panzer Pz 68/75 170 1978 2003
Panzer Pz 68 AA5 220 1988 1999
Panzer Pz 68/88 195 1993 2003
Entpannungspanzer65.jpg Entpannungspanzer 65 SchweizSchweiz Schweiz Entpannungspanzer Entp Pz 65 69 1970 2008
Brü Pz 68-88 - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpg Brückenpanzer 68 SchweizSchweiz Schweiz Brückenpanzer Brü Pz 68 30 1974 2005
Panzerkanone 68 seite.JPG Panzerkanone 68 SchweizSchweiz Schweiz Artillerie Pz Kan 68 4 1972 1975 Test
Fliegerabwehrpanzer 68 SPAAG pic03-1.JPG 35 mm Flab Panzer B22L SchweizSchweiz Schweiz AAA B22L 2 1979 1980 Test
Zielpanzer68.JPG Zielpanzer 68 SchweizSchweiz Schweiz Zielpanzer 10 1974 2007
MOWAG Shark front.JPG Mowag Shark SchweizSchweiz Schweiz Verschiedenes 3 1981 1981 Test:APC, Tank, AAA, Anti Tank
MOWAG PIRANHA 10x10 front.JPG Mowag Piranha IIIC 10×10 SchweizSchweiz Schweiz Verschiedenes IIC 10×10 1 1994 1994 Test
M109kawest.JPG M109 Panzerhaubitze 66 Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten Haubitze M109 KAWEST 577 1974
Pz 87 Leopard - Seite - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpg Leopard 2 Panzer 87, Pz 87 WE DeutschlandDeutschland Deutschland Panzer A4 380 1987 Reduziert auf 224, 134 modernisiert Pz 87 WE.
Leopard 2 Fahrschulpanzer DeutschlandDeutschland Deutschland Trainer 3 1988 2002
Entpannungspanzer at LSMD.jpg Bergepanzer Büffel DeutschlandDeutschland Deutschland Entpannungspanzer BPz3 25 2004
Pionierpanzerseite.JPG Kodiak (Panzer) DeutschlandDeutschland DeutschlandSchweizSchweiz Schweiz Pionier Kodiak 12 2010
Panzerschnellbrücke Leguan.jpg Panzerschnellbrücke Leguan DeutschlandDeutschland Deutschland Brückenpanzer 12 als Trägerfahrzeug sollen bestehende, überzählige Leopard 2 dienen[28]

8.4 Leicht gepanzerte Fahrzeuge

8.4.1 Aktive Einheiten

Bild Name Herkunft Anzahl Bemerkungen
M113 Kawest seitlich.jpg M113 Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten In Gebrauch
M548.JPG M548 Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten In Gebrauch
Landquart - Bus Stop Station (8185987058).jpg Mowag Piranha 8x8 SchweizSchweiz Schweiz In Gebrauch
Pzj Tow PIRANHA - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpg Mowag Piranha IB 6×6 SchweizSchweiz Schweiz In Gebrauch
Mowag Eeagle.jpg Mowag Eagle SchweizSchweiz Schweiz In Gebrauch
GMTF 11Pl-2t 6x6 GL DURO IIIP (11089643403).jpg DURO GMTF SchweizSchweiz Schweiz 220 im RP 2008[29]
70 im RP 2010[30]
130 im RP 2013[31]
Total 430
In Gebrauch
Spz 2000 - Schweizer Armee - Steel Parade 2006.jpg CV9030CH SchwedenSchweden Schweden 186 im RP 2000[32] In Gebrauch

8.4.2 Ehemalige Fahrzeuge

Bild Name Herkunft Anzahl Bemerkungen
Universal carrier (mortar carrier) 9-08-2008 14-53-48 (2).JPG Universal Carrier Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich War in Gebrauch
MOWAG Scorpion SchweizSchweiz Schweiz Getestet
Mowag 3M1 Pirat 18.jpg Schützenpanzer Mowag Pirat SchweizSchweiz Schweiz Unterlag M113
Schützenpanzer Saurer Tartaruga.jpg Saurer Tartaruga SchweizSchweiz Schweiz Unterlag M113
MOWAG Panzerattrappe pic1.JPG Mowag Panzerattrappe SchweizSchweiz Schweiz War in Gebrauch
MOWAG Puma Seite.JPG Mowag Puma 6×6 SchweizSchweiz Schweiz Getestet
MOWAG Shark front.JPG Mowag Shark SchweizSchweiz Schweiz Getestet
MOWAG PIRANHA 10x10 backtop.JPG Mowag Piranha IIIC 10×10 SchweizSchweiz Schweiz Getestet
Trojan schräg.JPG Mowag Trojan SchweizSchweiz Schweiz Nach Bestellverzögerung gestrichen

8.5 Fahrzeuge der Luftwaffe

Die Aufstellung umfasst Luftfahrzeuge im eigentlichen Sinne und bodengebundene Fahrzeuge für die Fliegerabwehr und Luftraumüberwachung.

Die Luftwaffe verfügt u. a. aktuell über folgende Flugzeugmuster, Hubschrauber und Flugabwehr.

Flugzeuge

Hubschrauber

Flugabwehr.[33]

  • 24 Feuereinheiten Mittelkaliberfliegerabwehr (M Flab) mit Feuerleitgerät Skyguard und je zwei Flab Kanonen 63/90 Oerlikon 35 mm
  • 96 Feuereinheiten MANPAD mit 288 Lenkwaffen (L Flab Lwf) STINGER
  • 40 Feuereinheiten des Lenkwaffenfliegerabwehrsystem (Mob Flab Lwf) RAPIER

8.6 Übriges

Das bis 2009 abgegebene Taschenmesser für die Schweizer Armee, mit Aluminium- statt Kunststoffabdeckung


Darüber hinaus gehört zur Ausrüstung jedes Soldaten:

  • die Grundtrageinheit, eine Art Gürtel mit Munitionstaschen und einer grossen Tasche für
  • die Schutzmaske.
  • kleine Taschen für den Gehörschutz (Pamir), Taschenlampe, Kompass etc.
  • ein Bajonett, sofern der Soldat mit einem Sturmgewehr ausgerüstet ist.
  • die Erkennungsmarke («Grabstein»)
  • ein Schweizer Taschenmesser. Jeder Soldat erhält das gleiche Modell, ein spezielles Offiziersmesser gibt es nicht. Seit März 2009 wird den Rekruten ein neues Soldatenmesser abgegeben. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Einhandmesser, d. h., es verfügt an der Klingenoberseite nahe dem Griff über ein spezielles Loch, sodass es mit dem Daumen geöffnet werden kann. Ausserdem haben die Griffschalen eine olivgrüne Farbe bekommen.

9 Geschichte

Entwurf für die neuen eidgenössischen Fahnen 1840/41
Eidgenössisches Militärlager in Wohlen 1820
Kantonale Truppen Kanton Zürich mit eidgenössischer Armbinde 1854
General Guillaume-Henri Dufour und der eidg. Generalstab während des Sonderbundskrieges 1847
Scharfschützen der Schweizer Armee 1862
General Hans Herzog, 1870, mit eidgenössischer Armbinde
Korpskommandant Ulrich Wille 1909
Ordnungsdienst: Einsatz der Armee gegen streikende Arbeiter in Zürich 1918
Die nach dem Ersten Weltkrieg eingeführten neuen feldgrauen Uniformen mit Stahlhelm, getragen bis in die 1960er Jahre
Kampfanzug der Schweizer Armee 1960er bis 1990er Jahre, sogenanntes «Vierfrucht-Pyjama»
Hut von General Henri Guisan. Diese Form der Offiziersmütze wird im Volksmund «steifer Hut» genannt.

9.1 Helvetik und Mediation

Die erste gesamteidgenössische Armee wurde 1798 in der Helvetischen Republik begründet. Sie war auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht in ein stehendes Heer, die «Helvetische Legion», und ein Milizheer gegliedert. Daneben war die Helvetische Republik durch einen Allianzvertrag mit Frankreich verpflichtet, der Republik rund 18'000 Mann als Söldner zu stellen (33 Bataillone Infanterie, 3 Schwadrone Kavallerie, 1 Batterie). Die Armee wurde mehrfach im Innern eingesetzt, so 1802 gegen aufständische Kantone unter General Joseph Leonz Andermatt.

Durch die Mediationsakte wurde die Helvetische Militärorganisation 1803 aufgehoben. Einzige ständige zentrale Instanz war nun der eidgenössische Generalstab, der die von den Kantonen gestellten Kontingente im Falle eines Auszuges koordinieren und führen sollte. 1805 wurde das erste eidgenössische Dienstreglement erlassen, das durch eine gewisse Standardisierung des Dienstbetriebs die Zusammenarbeit der kantonalen Truppen verbessern sollte. Auch während der Mediationszeit blieb die Schweiz durch einen Allianzvertrag mit Frankreich verbunden und stellte vier Regimenter in französischen Diensten, die während der Napoleonischen Kriege vor allem in Spanien und Russland schwere Verluste erlitten. Während der Herrschaft der Hundert Tage nahm die Schweiz am Krieg gegen Frankreich teil und das eidgenössische Heer drang unter General Niklaus Franz von Bachmann in die Freigrafschaft vor. Der Feldzug scheiterte jedoch an der mangelhaften Organisation und Koordination der kantonalen Truppen.

9.2 Militärreglement von 1817

Durch den zweiten Pariser Frieden 1815 wurde die schweizerische Neutralität von den Grossmächten anerkannt. Der Bundesvertrag von 1815, der an die Stelle der Mediationsakte trat, sah ebenfalls keine gesamteidgenössische Armee vor, sondern beliess die Militärhoheit bei den Kantonen. Die eidgenössische Tagsatzung beschloss 1817 die Schaffung eines Bundesheeres mit einem gemeinsamen Militärreglement. Dabei wurde das Milizprinzip festgelegt, nur die Instruktoren waren Berufssoldaten. Der Bestand der eidgenössischen Armee war auf 32'886 Mann festgelegt. Die Armeeteile wurden in den Kantonen rekrutiert, deren Kontingente im Bundesvertrag im § 2 festgeschrieben waren. Im Prinzip war vorgesehen, dass zwei Männer auf 100 Einwohner gestellt werden sollten. Die Rekruten wurden auf unterschiedliche Weise, meist durch ein Losverfahren bestimmt, wobei die Männer sich freikaufen oder einen Ersatzmann stellen konnten. Ein General als Oberkommandant wurde durch die Tagsatzung erst im Falle einer Mobilmachung der Bundesarmee gewählt.

Als erste dauerhafte Militärbehörde schuf die Tagsatzung 1817 die Militäraufsichtsbehörde im Nebenamt unter Vorsitz des Vorortes, die sich unter anderen aus dem Oberstquartiermeister, dem Oberstartillerieinspektor und dem Oberstkriegskommissär zusammensetzte. Bei einer Mobilisierung der Truppen bildete diese Behörde, den sogenannten Kriegsrat. Während zuerst einzig die Armbinde mit dem Schweizerkreuz als verbindliches Identifikationselement der kantonalen Truppen festgelegt war, wurden Uniformen und Ausrüstung mit der Zeit stärker vereinheitlicht. 1840 ersetzte die eidgenössische Fahne die kantonalen Feldzeichen. Die 1819 gegründete eidgenössische Militärschule in Thun, gemeinsame Übungslager, gesamtschweizerische Vereine (Offiziersverein, gegründet 1833) leisteten einen wichtigen Beitrag zur Entstehung des schweizerischen Nationalbewusstseins.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stützte sich das schweizerische Wehrwesen noch stark auf die Erfahrungen und die Ausbildung der Offiziere in ausländischen Armeen (→ Fremde Dienste). Praktisch alle bedeutenden höheren Miliz- und Berufsoffiziere in diesem Zeitraum hatten Erfahrung im Ausland, z. T. auch in Kriegen. Die Bundesverfassung von 1848 verbot allerdings den Kantonen den Abschluss von Militärkapitulationen, d. h., es durften keine Schweizerregimenter mehr gebildet werden. Die letzten Schweizer Regimenter wurden in den italienischen Einigungskriegen eingesetzt. Nach der Revision des Militärstrafrechts 1927 wurde der Eintritt in «Fremde Dienste» auch dem Einzelnen verboten, wenngleich der Bundesrat Ausnahmen (z. B. für die Schweizergarde) aussprechen kann. Seit diesem Zeitpunkt ist es für Schweizer nicht mehr möglich, auf legalem Weg militärische Auslandserfahrung zu machen, wenngleich weiter vereinzelte Wehrmänner, die aus der französischen Fremdenlegion, dem Spanischen Bürgerkrieg oder der Waffen-SS zurückkehrten, ihre Kriegserfahrungen für die Ausbildung der Armee nutzbar machten. Es existieren teilweise Sonderregelungen für Bürger, die sowohl die Schweizer als auch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.[34]

Als am 4. November 1847 die Tagsatzung die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes beschloss, wurde der Guillaume Henri Dufour zum General der Bundestruppen ernannt, während die Sonderbundstruppen Johann Ulrich von Salis-Soglio zum General ihrer Truppen beriefen. Im kurzen Sonderbundskrieg, dem letzten Krieg auf Schweizer Boden, behielt Dufour dank seinem raschen und entschiedenen Vorgehen die Oberhand, so dass nach wenigen Kampfhandlungen der Sonderbund 26 Tage nach Kriegsbeginn kapitulierte. Teile der Sonderbundskantone wurden für kurze Zeit mit rund 16'000 Mann aus den liberalen Kantonen besetzt. Die Kriegskosten von rund sechs Millionen Franken mussten von den Sonderbundskantonen getragen werden. Die liberale Mehrheit lehnte 1848 eine Bündnisanfrage von König Karl Albert von Sardinien-Piemont ab, mit einem Hilfsheer von rund 50'000 Mann am Krieg gegen das konservative Kaisertum Österreich in der Lombardei teilzunehmen. So blieb der Sonderbundskrieg der letzte kriegerische Einsatz der Schweizer Armee.

9.3 Militärorganisation 1850

Die Bundesverfassung von 1848 bzw. die Militärorganisation von 1850 setzte neu die allgemeine Wehrpflicht fest und legte eine gewisse Zentralisierung des Wehrwesens fest. Gleichzeitig behielten die Kantone wichtige Kompetenzen im Wehrbereich. Die Militäraufsichtsbehörde wurde durch das Militärdepartement ersetzt und der Bund übernahm den gesamten höheren Unterricht der Offiziere und Unteroffiziere sowie die Ausbildung aller Waffengattungen ausser der Infanterie, die aber den grössten Bestand aufwies. Die Kantone mussten weiter die Ausrüstung ihrer Soldaten beschaffen und bezahlen. Die Rekrutierung erfolgte auch nach 1848 im Widerspruch zur Bundesverfassung durch eine Stellungsquote, die gegenüber 1815 jedoch leicht erhöht wurde, so dass der Gesamtbestand der Bundestruppen nun rund 100'000 Mann ergab. Weiter blieb die Rekrutierung in den Kantonen unterschiedlich geregelt. 1862 gründete der Bund als weitere zentrale Institution die eidgenössische Schiessschule, die 1875 in Walenstadt angesiedelt wurde. 1857 wurde die Stelle eines Oberinstruktors der Infanterie geschaffen, der den Eidgenössischen Stab leitete. 1865 folgte die Einrichtung des Eidgenössischen Stabsbüros. Nach der Grenzbesetzung von 1870/71 anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges versuchte Bundesrat Emil Welti angesichts der offen zutage getretenen Schwäche der bisherigen Organisationsform eine völlige Zentralisierung des Wehrwesens herbeizuführen, scheiterte jedoch 1872 mit seinem Vorhaben in der Volksabstimmung.

9.4 Militärorganisation 1874 und 1907

Die Revision der Bundesverfassung von 1874 brachte trotzdem eine weitere Zentralisierung des Wehrwesens unter Beibehaltung des Milizsystems. Der Bund hatte nun die alleinige Kompetenz, Gesetze im Militärwesen zu erlassen, der Vollzug lag jedoch weiter bei den Kantonen. Das Kontingentsystem wurde abgeschafft, Infanterie und Kavallerie blieben aber in kantonale Truppenkörper gegliedert. Die neue Militärorganisation setzte die allgemeine Wehrpflicht durch und beendete die Praxis der Stellungsquoten. Alleine die Tauglichkeit entschied nun über die Rekrutierung der Männer in den regionalen Divisionskreisen. Der Armeebestand stieg dadurch auf rund 215'000 Mann. Das Militärwesen blieb jedoch eine Arbeits- und Ausgabenteilung des Bundes und der Kantone. Während der Militärunterricht zentralisiert wurde und Bewaffnung und Ausrüstung der Armee Bundessache wurden, besorgten die Kantone Kleider und persönliche Ausrüstung ihrer Soldaten und bewahrten das Korpsmaterial der kantonalen Truppenkörper auf. Die Armee war nun in Friedenszeiten in acht Divisionen bzw. 16 Brigaden bzw. 32 Regimenter eingeteilt. Nach einer verlängerten Rekrutenschule mit unterschiedlicher Dauer je nach Waffengattung fanden neu alle zwei Jahre Wiederholungskurse statt. Die Finanzierung der Armee war angesichts der neuen Bundesaufgaben zunächst problematisch und war erst ab 1878 durch die Einführung einer Militärpflichtersatzsteuer gesichert. Weitere Etappen der Modernisierung des Wehrwesens waren die Organisation des Landsturms 1886 und die Einteilung der Armee in vier Korps 1891.

Angesichts der weltweiten militärischen Entwicklungen kam es in der Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts zu Spannungen innerhalb des Offizierskorps und der Politik über die Weiterentwicklung der Armee nach preussischem Vorbild. Dabei stand die Professionalisierung des Offizierskorps und die Verstärkung der Erziehung der Bürger zu Soldaten durch Drill und Disziplin im Vordergrund. Die Gegner beklagten sich über die undemokratische «Verpreussung» der Armee und «Soldatenschinderei» bei der Ausbildung. Die weitere Zentralisierung des Wehrwesens scheiterte allerdings 1895 erneut in der Volksabstimmung und auch die revidierte Militärorganisation von 1907 bzw. die Truppenordnung von 1911 wurden von den Arbeiterparteien heftig bekämpft, besonders wegen der zunehmenden Ordnungsdiensteinsätzen der Armee gegen streikende Arbeiter. Die Reformen brachten auf Druck der reformorientierten Kräfte im Wesentlichen eine Verlängerung der Rekruten- und Kaderschulen sowie der Wiederholungskurse. Die Kantone stellten weiterhin die Kompagnien und Bataillone der Infanterie bzw. die Schwadrone der Dragoner und ernannten deren Offiziere. Die Reorganisation des Aufbaus der Armee sah nun drei Armeekorps mit insgesamt sechs Divisionen bzw. 18 Brigaden bzw. 36 Regimenter vor. Ab der Stufe Brigade galt dabei für die Offiziere das Milizprinzip. 1914 wurde die schweizerische «Flugwaffe» und der Motorwagendienst anlässlich der Grenzbesetzung unter dem Kommando von General Ulrich Wille improvisiert. Auch während des Krieges kam es zu Spannungen zwischen der Armee und der Arbeiterschaft, besonders anlässlich des Landesstreiks 1918.

9.5 Zweiter Weltkrieg und Armee 61

In der Zwischenkriegszeit wurde die Schweizer Armee durch ungenügende Finanzmittel, ihre schwerfällige Organisation und politische Kämpfe zwischen den bürgerlichen Parteien und den Arbeiterparteien geschwächt. Erst nach der Verschlechterung der internationalen Lage 1936 konnten diese Gräben überwunden werden und die neuerliche Aufrüstung und Modernisierung der Armee in Angriff genommen werden. Die Truppenorganisation von 1938 brachte eine weitere Verlängerung der Ausbildungszeiten und einen veränderten Aufbau. Die drei Korps der Armee erhielten operative Aufgaben, drei selbständige Gebirgsbrigaden wurden gebildet, acht Grenzbrigaden sowie motorisierte Verbände. Weiter investierte die Schweiz stark in permanente Befestigungsanlagen (→ Liste der Festungen in der Schweiz). Auf der Basis der drei Festungen St-Maurice, Gotthard und Sargans entwarf General Henri Guisan während des Zweiten Weltkrieges das Schweizer Réduit als neue Abwehrstrategie. Im Gegensatz zu früheren Armeeeinsätzen anlässlich von Kriegen in Nachbarländern der Schweiz sprach man 1939 bis 1945 nicht mehr von einer «Grenzbesetzung», sondern von «Aktivdienst».

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Schweizer Armee massiv aufgerüstet, starke Kräfte strebten sogar die Ausrüstung mit Atomwaffen an. Als Weiterentwicklung der Reduit-Strategie setzte die Schweizer Armee nun auf Abschreckung (Dissuasion). Die Truppenorganisation von 1961 («Armee 61») schuf neue Heereseinheiten, die den Einsatzräumen angepasst waren (Grenzdivisionen, Felddivisionen, Mechanisierte Divisionen, Gebirgsdivisionen, Grenzbrigaden, Festungsbrigaden, Reduitbrigaden). Je drei Divisionen ergaben ein Feldarmeekorps bzw. ein Gebirgsarmeekorps. Die neue Einsatzdoktrin der Armee, die Truppenführung 1969, sah für den Kriegsfall eine flächendeckende Rundumverteidigung durch eine Kombination von Verteidigung und Gegenangriff vor, ein Kompromiss zwischen statischer Raumverteidigung und beweglicher Kampfführung. Der Bestand der Milizarmee stieg dabei durch die Verlängerung der Dienstzeit bis auf 880'000 Mann. Unter Einsatz beträchtlicher Finanzmittel wurde die Schweizer Armee während des Kalten Krieges mit modernsten Waffensystemen ausgerüstet (z. B. Bloodhound-Luftabwehrlenkwaffen). Auch die Festungsbautätigkeit wurde fortgesetzt. Kostenüberschreitungen bei der Beschaffung von Armeegeräten führten dabei wiederholt zu politischen Affären, wie z. B. die Mirage-Affäre. Daneben gab es in der Nachkriegszeit eine neuerliche «Demokratisierung» der Armee mit Abkehr von preussischen Methoden wie Drill, Taktschritt etc. und der Einführung vereinfachter Umgangsformen. Auch die Uniformen wurden den modischen und militärischen Weiterentwicklungen angepasst.

9.6 Armee 95 und Armee XXI

Der Fall der Berliner Mauer 1989 leitete das Ende der Geistigen Landesverteidigung ein. Es begann eine bis heute anhaltende Debatte innerhalb der Armee, der Politik und der Öffentlichkeit über die Aufträge der Armee, sowie die dazu nötige Bewaffnung und Mannschaftsstärke. Die rund 36 Prozent Ja-Stimmen für die Armeeabschaffungs-Initiative in der Volksabstimmung vom 26. November 1989 stärkten die reformorientierten Kräfte in der Armee. Der «Sicherheitspolitische Bericht 1990»[35] setzte Friedensförderung und internationale Kooperation als neue Aufgabe neben den klassischen Armeeaufgaben fest. Die Armee suchte ihre Existenz auch zu rechtfertigen, indem sie Assistenzdienste in Inland bei Katastrophenfällen in den Vordergrund stellte. Die auf dieser Basis als Kompromiss zwischen Reformern und Bewahrern eingeführte «Armee 95» setzte als Grenze für die Wehrpflicht das 42. Altersjahr fest und reduzierte den Armeebestand auf 400'000 Mann. Durch eine Verkürzung der Dienstdauer lockerte sich der Griff der Armee auf die männliche Bevölkerung etwas. Die Armee passte ihre Organisation veränderten taktischen Gegebenheiten an und erarbeitete eine neue Einsatzdoktrin, die im Kriegsfall eine dynamische anstelle einer flächendeckenden Rundumverteidigung vorsah und zu diesem Zweck eine stärkere Mechanisierung der Armee initialisierte.

Zahlreiche Schwächen der Armee 95 sowie die fehlende politische Bereitschaft, weiterhin eine so grosse Armee zu finanzieren, führten Ende der 1990er Jahre zu einem weiteren Reformschritt, der nach heftigen Widerständen innerhalb der Armee und aus konservativen politischen Kreisen in der sogenannten Armee XXI umgesetzt wurde. Die Basis dafür bildete der «Sicherheitspolitische Bericht 2000»,[36] der unter anderem festhielt, dass die Sicherheit der Schweiz nur durch internationale Kooperation gewährleistet werden könne. Von 1989 bis 2016 wurden der Mannschaftsbestand der Milizarmee von 625.000 auf 148.250 Mann, die Kampfpanzer von 860 auf 134, die mechanisierten Artilleriegeschütze von 473 auf 133 und die Kampfflugzeuge von 272 auf 86 abgerüstet.[37]

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist nach der Armee 95 und der Armee XXI eine weitere Reorganisation der Schweizer Armee, die mit dem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 angestossen wurde. Damit wird der Sollbestand der Armeeangehörigen auf 100.000 respektive 20.000 Mann Kampftruppen reduziert. Die beiden Räte verabschiedeten am 18. März 2016 die Rechtsgrundlagen zur WEA, darunter das Militärgesetz.[38]

10 Mobilmachungen

Seit 1907 ist die Bundesversammlung dafür zuständig, den Aktivdienst sowie die Mobilmachung von Teilen oder der gesamten Armee zum Aktivdienst anzuordnen. Nur in dringenden Fällen kann der Bundesrat den Aktivdienst anordnen. Sofern das Aufgebot 4'000 Armeeangehörige übersteigt oder länger als drei Wochen dauert, muss unverzüglich die Bundesversammlung einberufen werden, die über die Aufrechterhaltung des Aktivdienstes entscheidet.

Den Rang und die Bezeichnung General (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.

Insgesamt fanden vier Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste Generalmobilmachung war 1856 beim Neuenburgerhandel aufgrund einer direkten drohenden Haltung Preussens notwendig. Die zweite Generalmobilmachung fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, beschloss die Vereinigte Bundesversammlung am 3. August 1914 die erneute Generalmobilmachung der Armee und wählte den deutschfreundlichen Oberstkorpskommandanten Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General, siehe Generalswahl vom 3. August 1914. Die vierte Generalmobilmachung der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.

Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe wie auch mit der US-Luftwaffe verwickelt, da die Schweiz keine Überflüge amerikanischer Bomber von Italien nach Deutschland dulden wollte. Ansonsten wurde der moderne Schweizerische Bundesstaat seit seiner Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium nicht mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert.

11 Ordnungsdienst-Einsätze im Landesinnern

Die Schweizer Armee wurde wiederholt zur Niederschlagung von Streiks und Demonstrationen im Inland eingesetzt. Die bekanntesten Einsätze dieser Art waren:

12 Kontroversen um die Schweizer Armee

12.1 Nachkriegszeit und Kalter Krieg

Bereits in den späten 1950er Jahren bildete sich eine Opposition gegen die damals geplante Aufrüstung der Schweizer Armee mit Kernwaffen. Eine Initiative aus pazifistischen Kreisen wurde 1962, eine weitere Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz 1963 von Volk und Ständen abgelehnt. Die Option einer nuklearen Bewaffnung wurde erst ab 1976 mit der Zustimmung des Ständerats zum Atomwaffensperrvertrag endgültig aufgegeben.

Zur selben Zeit sorgte auch die Mirage-Affäre für grosses Aufsehen. Aufgrund von grossen Kostenüberschreitungen bei der Beschaffung des Kampfflugzeuges Mirage sah sich die Armee zu einer Reduktion der Bestellung gezwungen, womit die gesamte Konzeption der Armee 61 infrage gestellt war. Eine direkte Konsequenz der Mirage-Affäre war die Ausgliederung der Kriegstechnischen Abteilung aus der Armee in einen Departementsbereich Gruppe für Rüstungsdienste (ab 1994 Gruppe Rüstung, seit 2004 armasuisse). Auch bei späteren Beschaffungen kam es zu Kostenüberschreitungen und öffentlichen Kontroversen, etwa im Fall der Leopard 2-Panzer und der neuen Lastwagen der Firma Saurer.

In der Zeit des Kalten Kriegs wurde oft in Frage gestellt, ob die Armee bei einem zu erwartenden Atomkrieg überhaupt etwas ausrichten könne.

Seit 1982 verfolgt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) das Ziel, die Schweizer Armee abzuschaffen. Auf ihre Volksinitiativen hin konnten die Schweizer bereits zweimal über die Auflösung der Armee abstimmen. Bei der ersten Abstimmung 1989 erreichte die GSoA mit 35,6 Prozent Ja-Stimmen einen Achtungserfolg, der massgeblich zu einem Umdenken innerhalb der Armeeführung beitrug. Nach der Reform Armee 95 und den Terroranschlägen in New York war das Ergebnis der zweiten Volksabstimmung 2001 zur Abschaffung der Armee mit nur 23,2 Prozent Ja-Stimmen ein klares Votum für die Beibehaltung der Armee.

12.2 Nach dem Kalten Krieg

Als im Frühjahr 1992 beide Kammern des Parlaments der Beschaffung von 34 Kampfflugzeugen des Typs F/A-18 zugestimmt hatten, gelang es der GSoA nach eigenen Angaben, innert 32 Tagen fast 500'000 Unterschriften für eine Initiative gegen dieses Vorhaben zu sammeln.[40][41] Armeekreise bekämpften auch diese zweite GSoA-Initiative. Sie wurde als Armeeabschaffung in Raten bezeichnet. Die zweite GSoA-Initiative wurde am 6. Juni 1993 abgelehnt, allerdings waren 42,8 % der Abstimmenden für einen Verzicht auf die Flugzeuge.[42]

Sowohl auf bürgerlicher als auch auf linker Seite umstritten sind Einsätze der Schweizer Armee im Ausland. Die Rechte argumentiert mit der Neutralität der Schweiz, die Linke mit einem grundsätzlichen Pazifismus. 2001 vertraten die GSoA und die politische Vereinigung Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz die Nein-Parole bei der Referendumsabstimmung zur möglichen Bewaffnung der im Ausland eingesetzten Truppen. Das Volk nahm die Vorlage des Bundesrates mit 51 Prozent Ja-Stimmen an.

Da es seit dem Ende des Kalten Krieges für die Schweiz keine direkte militärische Bedrohung gibt, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht.

Regelmässig gibt die Wehrgerechtigkeit Anlass zur Diskussion. Dabei werden zuweilen hohe, vermeintlich wachsende Untauglichkeitsraten (40 % der Wehrdienstpflichtigen laut einer Meldung auf Tages-Anzeiger-Online vom 12. September 2006[43]) als Argumente ins Feld geführt. Ein Grund dafür mag sein, dass aufgrund des neuen Rekrutierungsverfahrens, das seit 2004 zur Anwendung kommt, ein höherer Anteil bereits vor der Rekrutenschule für militärdienstuntauglich erklärt wird (2006: 65 %, im Vergleich zu 2001/2002: 80 %). Der daraus häufig gezogene Schluss, die Tauglichkeit sei im Rückgang begriffen, stimmt insofern nicht, wenn die Werte nach der Rekrutenschule beigezogen werden. Hier sind die Werte stabil (2006: 60 %, im Vergleich zu 2001/2002: 58 %).[44] Unter der Berücksichtigung der Zivilschutztauglichen (2006: 16 %) sind also immer noch gut drei Viertel eines Jahrganges diensttauglich.

Eine weitere Kontroverse betrifft die von den Armeeangehörigen privat aufzubewahrende persönliche Waffe. Nachdem mehrere Fälle von Missbrauch durch die Medien gingen, verlangten linksgerichtete Nationalräte im Jahre 2006, in der Waffengesetzrevision den Armeeangehörigen das Aufbewahren der persönlichen Dienstwaffe zu Hause zu verbieten. Die bürgerliche Mehrheit verwarf diesen Antrag mit der Begründung, eine solche Massnahme würde den Auftrag der Armee beeinträchtigen.[45] Der Kanton Genf erlaubte daraufhin, in einem nicht mit dem VBS abgesprochenen Beschluss, das freiwillige Einlagern der Ordonnanzwaffe im kantonalen Zeughaus.[46] Seit Herbst 2007 wird, basierend auf einem Kompromiss im Parlament, die Taschenmunition nur noch an Angehörige spezieller Formationen abgegeben, die binnen Stunden mobilisierbar sind.

Im Jahr 2009 wurde der Brigadier Hans-Peter Wüthrich auf Beschluss des Gesamtbundesrates zum 31. Dezember 2009, im Alter von 61 Jahren, nach über 33 Jahren als Berufsoffizier und höherer Stabsoffizier aus der Funktion entlassen. Sodann gründete Herr Wüthrich die Firma «Hans-Peter Wüthrich Education GmbH» (bietet Coaching, Führungsausbildung, Beratung und Mediation an), einer seiner Kunden war die Schweizer Armee. Die Vergütung dieses Auftrags durfte 45'000 Franken nicht überschreiten. Das Beratungsmandat war nicht ausgeschrieben worden und als Direktmandat an Herrn Wüthrich vergeben.[47]

Ex-Swisscom-CEO Jens Alder erhält als Leiter des Steuerungsausschusses Informatik 200'000 Franken.[48] Dabei soll unter anderem ein von der Firma SAP geliefertes Informatiksystem kriegstauglich betriebsbereit gemacht werden.[49] Das Volumen der externen Berater der Firmen Capgemini,[50] BearingPoint,[50] SAP,[50] Abilita[50] und NOVO Business Consultants[50] umfasst über 100 Millionen Franken für 2010.[50]

Die jährlichen Informatikkosten sollen bis zum Jahr 2012 um 20 Millionen, bis 2013 um 40 Millionen und bis 2014 um 60 Millionen Franken gesenkt werden.[51]

13 Siehe auch

14 Literatur


  • Ernst Willi, Fritz Müller: Mobilmachung. Die Mobilisierungen der Schweizer Armee seit 1792. Katalog zur Ausstellung im Museum im Zeughaus, Schaffhausen vom 10. Mai 2014 bis Ende 2015. Museum im Zeughaus (Hrsg.), Schaffhausen 2014.

15 Weblinks

 Commons: Schweizer Armee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

16 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Effektivbestände der Armee (Archivversion vom 24. Februar 2014)“, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, abgerufen 12. August 2014.
  2. Grundausbildung (Archivversion vom 10. Januar 2009)“, Militärischen Verbindungsstelle der Universität St. Gallen, 4. März 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008.
  3. Dienstleistungspflicht (Archivversion vom 11. Dezember 2008), Abgerufen am 15. Dezember 2008.
  4. «Military Switzerland» (engl), CIA World Factbook, 4. Dezember 2008, abgerufen am 15. Dezember 2008.
  5. Die Armee in Zahlen (Archivversion vom 24. Februar 2014), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 6. Oktober 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008.
  6. The World Factbook
  7. Artikel 51 Schweizerische Bundesverfassung
  8. Zitiert nach dem Dienstreglement 04
  9. 9,0 9,1 9,2 Auftrag der Armee (Archivversion vom 17. Mai 2009)
  10. Ergebnisse der Volksabstimmung vom 22. September 2013 (Archivversion vom 6. März 2014)
  11. Verkauf von überzähligen Leopard 2 Kampfpanzern an Kanada. Archiviert vom Original am 2013-12-03. Abgerufen am 30. März 2014.
  12. Gleiche Fitness-Beurteilung für Mann und Frau. Schweizer Armee, 2007. Archiviert vom Original am 2016-01-28.: „Da die Frauen in allen Truppengattungen die gleichen minimalen körperlichen Anforderungen erfüllen müssen wie die Männer, werden sie beim TFR jetzt auch gleich beurteilt.“. Abgerufen am 3. Dezember 2011. (TFR=Test Fitness Rekrutierung)
  13.  Anna Chudozilov: Im Militär ECTS-Punkte sammeln. In: Neue Zürcher Zeitung. 4. September 2012 (online, abgerufen am 30. März 2014).
  14. Art. 6 AO
  15. Art. 7 AO
  16. Waffen ab 2010 gratis im Zeughaus deponieren. In: NZZ 27. November 2009.
  17. Übersicht der Waffenbestände (ausgeliehen oder in privates Eigentum übergegangen), Angaben auf der Website der Logistikbasis der Armee (LBA): Pistole 49 (Archivversion vom 6. Oktober 2011) (Stand: 31. Jan. 2007: 1'360 + 105'620 Stück), Pistole 75 (Archivversion vom 6. Oktober 2011) (Stand: 30. Nov. 2010: 26'890 + 92'258 + 1'187 Stück), Sturmgewehr 90 (Archivversion vom 21. Juli 2015) (Stand: 30. Nov. 2010: 181'872 + 23'829 + 17'738 + 28'654 Stück), Sturmgewehr 57 (Archivversion vom 21. Juli 2015) (Stand: 30. Nov. 2010: 4'983 + 168'805 + 1'366 Stück), Summe: 654'562 Stück.
  18. Häusliche Gewalt und Tatmittel Schusswaffe. (Archivversion vom 25. August 2010) (PDF) Informationsblatt des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), 11. Oktober 2010.
  19. Übersicht Missbrauch von Armeewaffen ausserhalb des Militärdienstes (PDF) VBS, Oberauditorat, Stand 26. Juni 2006, am 11. Januar 2011 abgerufen von der Adresse www.schutz-vor-waffengewalt.ch/fileadmin/pdf/Missbrauch_von_Armeewaffen_1998-2002.pdf, am 24. September 2011 nicht mehr erreichbar.
  20. Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen (Archivversion vom 24. Mai 2011) (PDF; 443 kB) Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, 20. November 2008, Seite 29 ff.
  21. Trauriger Rekord: Suizid mit Schusswaffen. swissinfo.ch, 8. Februar 20910.
  22. Thomas Reisch: Die Schweiz im glücklichen Blindflug. (PDF) In: Schweizerische Ärztezeitung, 2011, 92, S. 1/2.
  23. 23,0 23,1 Fehlschuss der Statistiker. 20Minuten online, 1. Februar 2011.
  24. Tatmittel Schusswaffe – Suizide nach Vorgehensart und Waffentyp, 2009 (Archivversion vom 17. November 2013) (Excel-Datei) Dokument des Bundesamts für Statistik, Stand der Datenbank: 9. Februar 2010, (siehe auch Kopie im Artikel von 20Minuten online vom 1. Februar 2011)
  25. Bundesämter stiften Verwirrung um Armeewaffensuizide. In: Tages-Anzeiger, 1. Februar 2011.
  26. Tatmittel Schusswaffe. (Archivversion vom 17. November 2013) (PDF) Bundesamt für Statistik, Dezember 2010.
  27. Urs Heller: Die Panzer der Schweizer Armee von 1920 bis 2008.
  28. Jane’s Information Group: Switzerland orders Leguan armoured bridge layers (Archivversion vom 19. Januar 2015) (englisch), abgerufen am 19. Januar 2015.
  29. vbs.admin.ch (Archivversion vom 19. Dezember 2015) (PDF) abgerufen am 6. Juni 2015.
  30. vbs.admin.ch (Archivversion vom 19. Dezember 2015) (PDF) abgerufen am 6. Juni 2015.
  31. vbs.admin.ch (Archivversion vom 23. März 2016) (PDF) abgerufen am 6. Juni 2015.
  32. ar.admin.ch (Archivversion vom 19. August 2014), abgerufen am 6. Juni 2015.
  33. Armee in Zahlen 12/2013 Armee in Zahlen, 1. Dezember 2013 (Archivversion vom 24. Februar 2014), eingesehen am 25. Januar 2015.
  34. Doppelbürger (Archivversion vom 10. Januar 2013), Informationsseite auf dem Webangebot der Schweizer Armee, abgerufen am 10. April 2013.
  35. Sicherheitspolitischer Bericht 1990 – «Schweizerische Sicherheitspolitik im Wandel». (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: mementoweb.org, archive.org)nicht überprüft (PDF)
  36. Sicherheitspolitischer Bericht 2000 – «Sicherheit durch Kooperation». (Archivversion vom 17. März 2016) (PDF; 18 kB)
  37. Strategische Studien: Abrüstung seit 1989
  38. Admin.ch: Weiterentwicklung der Armee
  39. Michel Liechti, Giovanni Arcudi, Marisa Vonlanthen: Frontières entre police et armée, Cahier du GIPRI, n° 2, 2004.
  40. Eine kleine Geschichte der Schweizer Kampfflugzeuge
  41. Niklaus Ramseyer: Der F/A-18 macht Ueli Maurer Mut. In: Tages-Anzeiger vom 16. September 2013.
  42. Volksabstimmung vom 06.06.1993. Vorlage Nr. 393. In: admin.ch, Stand 7. Juli 2017.
  43. Tages-Anzeiger Online, 12. September 2006 abgerufen 19. März 2007.
  44. Armee Aktuell 1/2007 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: mementoweb.org, archive.org)nicht überprüft (PDF)
  45. Gewehr im Schrank. Dossier Tages-Anzeiger Online, abgerufen 4. Mai 2007.
  46. Genf erlaubt das Einlagern der Armeewaffe im Zeughaus
  47. Darum bekam der Brigadier Berater-Lohn (Blick, 2010)
  48. VBS-Chef Maurer verteidigt hohe Beraterhonorare. In: NZZ, 2010.
  49. Die SVP fordert Transparenz von Ueli Maurer. In: Berner Zeitung, 2010.
  50. 50,0 50,1 50,2 50,3 50,4 50,5 Vergebene Aufträge 382883 (Simap.ch, 2009)
  51. Armee muss bei Informatik sparen. news.ch, 4. April 2011, abgerufen am 14. September 2011.

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