Homosexualität

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Homosexualität ist ein neuzeitlicher Begriff, der die sexuelle Orientierung und erotische Anziehung zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen beschreibt. Dabei bedeutet bedeutet das Wort „Homo“ (von griechisch ὁμός homόs) auf Deutsch „gleich“. Der Begriff Homosexualität bezeichnet sowohl die sexuelle Anziehung zwischen zwei Männer als auch diejenige zwischen zwei Frauen.[1]

Besonders homosexuelle Männer wurden in der Geschichte oftmals verfolgt und je nach Kultur und Epoche mehr oder weniger schlecht behandelt. Nach allgemeiner Auffassung kann man heute annehmen, dass die größten Repressalien durch die Religionen verursacht wurden, weil diese in der Homosexualität einen Widerspruch zum Idealbild der Sexualität des Menschen sehen. Aus Sicht vieler Religionen dient die Sexualität der Fortpflanzung und nicht dem Lustgewinn. Aber auch noch heutzutage werden in etlichen Ländern Homosexuelle diskriminiert und in vielen Ländern verfolgt.

Die offizielle Bekanntgabe, homosexuell bzw. schwul zu sein, wird als Coming-out bezeichnet und fällt den meisten Menschen sehr schwer. Ängste und Unsicherheiten, wie der Freundeskreis und die Familie darauf reagieren werden, sind einige der Faktoren, die ein solches Bekenntnis oft erschweren.[2] Auch das berufliche Umfeld spielt dabei eine Rolle.

Umstritten ist nach wie vor, wie die verschiedenen Kulturen weltweit zur Homosexualität standen oder noch stehen. Die einzelnen Staaten, Kulturen oder Religionsgemeinschaften beurteilen und bewerten das Thema teilweise sehr unterschiedlich. Seit Ende des 20. Jahrhunderts setzt sich aber bei Medizinern und Humanbiologen die Erkenntnis durch, dass die Homosexualität keine psychische Störung darstellt.

Die Institutionen der Vereinten Nationen haben mehrere Resolutionen zum Schutz von Homosexuellen vor Diskriminierung erlassen. Auf bilateraler Ebene zeichnen sich die USA dadurch aus durch die Androhung des Entzugs von Entwicklungshilfe Druck auf andere Staaten zur Anerkennung der Rechte von Homosexuellen auszuüben.[3]

In einigen Staaten gibt es durch Gesetze rechtlichen Schutz, etwa in Form von Diskriminierungsgeboten oder der sogenannten Homoehe. In Europa sehen die EU-Grundrechtecharta einen gewissen Grundrechteschutz vor.

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1 Homosexualität in verschiedenen Kulturen

Nach Ansicht des Anthropologen Marvin Harris gibt es in den meisten Gesellschaften - nach ihm statistisch 64 Prozent aller Gesellschaften - keine Abscheu gegenüber der Homosexualität, sondern es werde neben der Heterosexualität auch ein gewisses Maß an Formen gleichgeschlechtlicher Liebe gefördert. In Kriegergruppen bzw. Gesellschaften, die kulturell stark kriegerisch geprägt sind, sei die Homosexualität am meisten verbreitet.[4]

Im Altertum wurde diese sexuelle Orientierung weitgehend geduldet. Die Knabenliebe war eine institutionalisierte Form von Homosexualität im antiken Griechenland

Im Hochland von Papua-Neuguinea sind homosexuelle Beziehungen zwischen jüngeren Kriegern und den von ihnen ausgebildeten Knaben Bestandteil eines langwierigen Initationszyklus. Dies soll der Verweichlichung der Jugendlichen vorbeugen. Vom Volk der Sambia berichtet Gilbert Herdt, dass Buben noch vor der Pubertät von den Müttern getrennt werden, um mit Männern unter und knapp über 20 Jahren in reinen Männerhäusern zusammenzuleben. Die Fellatio mit anderen Gleichaltrigen und/oder Älteren ist dabei durchaus üblich. Im Alter von circa 25 Jahren brechen die Männer erst die Beziehungen zu Männern ab, heiraten Frauen und zeugen Kinder. Dennoch wird weiterhin darauf geachtet, dass man mit seiner Frau nicht zu oft geschlechtlich verkehrt, um nicht der korrumpierenden Macht der Frauen zu verfallen und zu viel kostbares Sperma zu verschwenden.[5][6]

2 In den Religionen

2.1 Im Christentum

Eine Verurteilung der Homosexualität ist im Christentum nicht eindeutig. Erwähnt wird die männliche Homosexualität nur an wenigen Stellen im Alten Testament (1 Mos 19,5 EU) und in den Paulusbriefen (Röm 1,27 EU). Der katholische Theologe Michael Theobald[7] hat versucht, die Position des Apostels Paulus zur Homosexualität zu erläutern.[8] Die katholische Kirche lehnt die praktizierte Homosexualität offiziell ab. Doch gibt es prominente Priester, die ihren homosexuellen Neigungen nachgingen: Ein Beispiel ist Kardinal Francis Spellman in den USA. Inwieweit der Zölibat in der römisch-katholischen Kirche homosexuelle Neigungen fördert oder begünstigt, wurde bisher nicht untersucht. Der damalige Kardinalstaatssekretär des Vatikans und nach dem Papst höchster Amtsträger des katholischen Staates, Kardinal Tarcisio Bertone, äußerte 2010 bei einem Besuch in Chile die Auffassung, es gebe einen Zusammenhang zwischen Zölibat und Homosexualität.[9]

2.2 Im Islam

Im Islam gibt es unterschiedliche Bewertungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der offiziellen Lehrmeinung und der gelebten Praxis. Häufig wurden Fälle bekannt, in denen Muslime große Vorbehalte gegen homosexuelle Menschen zeigen.[10]

3 Situation in Europa

In Europa ist die Homosexualität fast überall legal, wenngleich es aber bezüglich des Adoptionsrechts, des Steuer- und Eherechts erhebliche Unterschiede gibt. Insgesamt lässt sich sagen, dass in den osteuropäischen Staaten weder Antidiskriminierungsgesetze vorhanden sind, noch eine homosexuelle Ehe vorgesehen ist. In Deutschland ist die Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Ausnahmen im Adoptions- und Steuerrecht fast der Ehe angeglichen. Anders hingegen sieht die Situation in den Niederlanden, Spanien und weiteren westlichen Staaten aus, wo es ein ausgedehntes Adoptionsrecht gibt.

3.1 Vereinigtes Königreich

Homosexualität wird im Vereinigten Königreich traditionell von der Gesellschaft seit langem weitgehend akzeptiert. Die Puritaner setzten sich dafür ein, dass homosexuelle Handlungen strafbar wurden. Nach Oliver Cromwells Tod und dem Sturz der Puritaner im Jahr 1660 lockerten sich in England unter König Karl II. zwar nicht die Gesetze, aber die Sitten, wie etwa den Tagebüchern von Samuel Pepys zu entnehmen ist.[11] Entsprechende Paragraphen wurden jedoch erst 1967 (England und Wales), 1981 (Schottland) und 1982 (Nordirland) abgeschafft.

3.2 Deutschland

Im Nationalsozialismus (1933-1945) wurden homosexuelle Männer verfolgt und in Konzentrationslager verbannt, wo sie in der Regel bald verstarben. Ihr Verhalten galt als „abartig“. Als äußeres Zeichen ihrer sexuellen Neigung mussten sie in den Konzentrationslagern rosa Winkel tragen.[12]

Der von den Nationalsozialisten verschärfte „Schwulenparagraph“ im Strafgesetzbuch (StGB) wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendet, wodurch Homosexuelle oft im Gefängnis landeten und diskriminiert wurden. Der Paragraph wurde ab 1969 schrittweise und 1994 ganz abgeschafft. Ein Schutz im Grundgesetz - wie etwa für die Behinderten in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 - im Hinblick auf die Gleichberechtigung der sexuellen Ausrichtung wurde jedoch nicht gewährt. Gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften wurden diskriminiert, obwohl sie ebenso wie die kinderlose Ehe streng genommen nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fielen.

Teilweise war die DDR fortschrittlicher als die Bundesrepublik, in der Öffentlichkeit wurden Homosexuellle jedoch weiterhin kriminalisiert. Sogar die Stasi überwachte die schwul-lesbische Szene bis in die 1980er Jahre.[13]

In Deutschland gab es von 2001 bis 2017 ein eheähnliches Rechtskonstrukt namens "Eingetragene Lebenspartnerschaft", das zuletzt - abgesehen vom Adoptionsrecht - der Ehe weitestgehend angeglichen worden war. Im Juni 2017 wurde diese Form der "Homo-Ehe" zugunsten des Rechtes Homosexueller, einer klassisch Ehe zu schließen, ersetzt.

3.3 Heutiger Minderheitenschutz

Heute stützt sich der Schutz vor Verfolgung auf europarechtliche Regelungen. Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht über deutsche Gesetze entscheiden kann, so muss bei einem Abweichen vom Europarecht laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes[14] eine gute Begründung vorgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet sich selber als nachrangig bezüglich Entscheidungen des EGMR in der Homosexuellenfrage.[15]

Der EGMR stellte jüngst in Frage der sexuellen Orientierung auf europarechtlicher Ebene folgendes fest.:

Beispielsweise schützt die Konvention nicht vor sexueller Diskriminierung, wenngleich ihr Katalog in Art14 MRK nicht erschöpfend ist. Es wird zwar insbesondere der Schwerpunkt auf andere Minderheiten gelegt, es heißt dazu aber:

„Die sexuelle Orientierung fällt unter das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK. Die Aufzählung in Art. 14 EMRK hat nur Beispielcharakter und ist nicht erschöpfend, wie das Adverb "insbesondere" im Text des Artikels ausweist. Zur Anwendbarkeit des Art. 14 EMRK genügt es, dass die Tatsachen des Rechtstreits sich in der Anwendungssphäre einer Konventionsgarantie befinden.[16]

Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR gilt daher der Grundsatz der praktischen Anwendbarkeit der gewährten Rechte.

„Ebenso wie Unterschiede, die sich auf das Geschlecht gründen, verlangen Unterschiede, welche sich auf die sexuelle Orientierung gründen, nach besonders wichtigen Gründen für ihre Rechtfertigung.[17]

Auch der Art.8 EMRK fällt in den Bereich zum Schutze der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, insbesondere deshalb, da sich die heutigen Moralvorstellungen hinreichend geändert haben, was der BGH feststellte.[18][19][20] "Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft fällt in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens."[21]

4 Situation in den USA

In den USA setzten sich die Puritaner mit ihren Vorstellungen teilweise bis heute durch, so dass die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten sehr unterschiedlich sind.

Im 18. und frühen 19. Jahrhundert wurde die Verfolgung von Homosexuellen durch das Entstehen des auch in den USA verbreiteten Freundschaftskultes erschwert.[22] In den gebildeten Bevölkerungsschichten gewannen gleichgeschlechtliche Freundschaften damals häufig einen exklusiven und emotional stark aufgeladenen, bisweilen erotischen Charakter. Dadurch fanden sie gesellschaftliche Billigung, da man – nach Meinung vieler neuerer Literaturhistoriker zu Unrecht – annahm, dass es dabei nicht zu wirklichen sexuellen Kontakten kam. Aufschlussreiche Dokumente finden sich etwa in den Arbeiten und Nachlässen der Schriftsteller Ralph Waldo Emerson (1803–1882), Henry David Thoreau (1817–1862), Bayard Taylor (1825–1878) und Walt Whitman (1819–1892).[23]

Eine sozio-kulturelle Besonderheit des 19. Jahrhunderts war die sogenannte Boston Marriage (deutsch: „Bostoner Ehe“), eine emotional intensive und exklusive Langzeit-Freundschaft zwischen zwei – oft dem Feminismus zugewandten – Frauen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebten und dieser Lebensform größere Freiheit für ein soziales oder politisches Engagement verdankten, als wenn ihnen die Beschränkungen auferlegt gewesen wären, die für Ehefrauen damals normal waren. Anwenden lässt sich der Begriff zum Beispiel auf die Schriftstellerinnen Sarah Orne Jewett und Annie Adams Fields sowie auf die Frauenrechtsaktivistinnen Susan B. Anthony und Anna Howard Shaw. Dass eine Frau das Zusammenleben mit einer anderen Frau der Ehe mit einem Mann vorzog, wurde in der viktorianischen Zeit deshalb akzeptiert, weil man annahm, dass diese Frauen nicht durch erotische Interessen verbunden waren. Ob diese Frauen als frühe Lesben reklamiert werden dürfen, ist in der feministischen Forschung heute umstritten.[24]

5 Wissenschaftliche Diskussion

Da die Homosexualität in vielen Staaten bereits gut in der Gesellschaft etabliert ist, gibt es auch mehr Studien dazu seit dem Kinsey-Report. Einige Forscher behaupten, dass Homosexuelle ihre Kinder besser erziehen. In ihrem Buch Buch „Lesbian and Gay Parents and Their Children“[25] schreibt Abbie Goldberg, „dass in manchen Fällen gleichgeschlechtliche Paare besser für ihre Kinder sind, als ihr heterosexuelles Pendant“.[26]

Durch die Erforschung der Sexualität des Menschen ist allgemein erkannt, dass Sexualität nicht allein der Fortpflanzung dient, sondern ein natürlicher Trieb ist, der durch Steigerung der Hormonsproduktion zu einem gesünderen Leben führen kann.[27]

Gründe für homosexuelles Verhalten können auch als natürliche Gegenbewegung gegen drohende Überbevölkerung gesehen werden. Studien belegen, dass die Homosexualität nur dann vermehrt auftritt, wenn es schon zwei ältere Brüder gibt und die Natur offenbar weitere potentielle Männer, die mal Vater werden könnten, verhindern möchte. Weibliche Verwandte homosexueller Männer scheinen dagegen fruchtbarer zu sein. Eine Studie der Universität Padua kam zu dem Ergebnis, dass weibliche Verwandte mütterlicherseits mehr Nachkommen haben als der Durchschnitt. Unter der Voraussetzung, dass Gene, welche auch zur die Ausbildung der Homosexualität beitragen, mütterlicherseits vererbt werden und auch für die höhere Fruchtbarkeit verantwortlich sind, könnte dies den Nachteil der Homosexualität, die nicht zur Fortpflanzung dient, kompensieren.[28][29][30]

Eine schwedische Studien untersuchte die sexuellen Präferenzen von Zwillinge im Alter von 20 bis 47 Jahren:[31]

„Das Erbgut hat einen Einfluss von 35 Prozent darauf, ob ein Mann schwul wird. Ob eine Frau lesbisch wird, bestimmen hingegen nur zu 18 Prozent die Gene. Gemeinsame Umwelteinflüsse, zum Beispiel die Familie, wirken sich nicht auf die sexuelle Präferenz von Männern aus – auf die von Frauen aber sehr wohl, wo sie einen Einfluss von 16 Prozent auf die Wahl des Liebespartners haben. Den stärksten Einfluss jedoch haben die nichtgeteilten Umwelteinflüsse, zum Beispiel individuelle Erlebnisse: Bei Männern und Frauen haben sie einen Einfluss von 64 Prozent darauf, ob sie homo- oder heterosexuell gepolt sind.“

Der genetische Anteil der angeborenen Homosexualität liegt bei Männern höher, nämlich bei 35 %.[32][33]

6 Internationale Regelungen

Neben den zuvor genannten Schutzrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta der Europäischen Union gilt auch das durch das Grundgesetz in Deutschland indirekt gewährte Recht der UNO, dass seit Juni 2011 weltweit und zwar unter den Staaten Gültigkeit hat, die es ratifiziert haben bzw. dem eine Zustimmung erklärt haben. Dies geschah 2008 in der Vollversammlung, wobei es im Menschenrechtsrat 2011 eine Mehrheit gab.[34] Durch die Völkerrechtsklausel verpflichtet sich Deutschland, die Resolutionen, die in einer der Kammern geschaffen werden und zum Völkergewohnheitsrecht werden, zu akzeptieren. Im Falle der Verletzung eines Staates wegen der sexuellen Orientierung gibt es daher die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Das UNO Menschenrechtskomitee entschied, dass die Strafbarkeit der Homosexualität eine Einmischung in die Privatsphäre darstellt:

„So entschied das UNO-Menschenrechtskomitee (UNHRC) im Fall "Toonen vs. Australia", dass Gesetze, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen unter Strafe stellen, nicht mit dem Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre vereinbar sind. Folgt man dieser Argumentation, bedarf es keines spezifischen Menschenrechts, das die Freiheit der sexuellen Orientierung garantiert, sondern die bestehenden völkerrechtlichen Menschenrechte müssen auch für Homosexuelle und deren Lebensgestaltungsmöglichkeiten Geltung bekommen. Diesen Ansatz versuchen die "Yogyakarta-Prinzipien" zu konkretisieren. Sie wurden in der indonesischen Universitätsstadt von prominenten Wissenschaftlern ausgearbeitet und besitzen inzwischen großen Einfluss in der internationalen Diskussion.“(2010) [35]

7 Siehe auch

8 Weblinks

9 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. vgl. David Greenberg, The Construction of Homosexuality, Part II. The Construction of Modern Homosexuality (Chicago: University of Chicago Press, 1988), 301-454.
  2. Coming-out: homosexuell sein
  3. http://www.derwesten.de/nachrichten/usa-wollen-sich-mit-entwicklungshilfe-fuer-homosexuelle-einsetzen-id6140821.html
  4. Marvin Harris: Wie wir wurden, was wir sind, dtv-Verlag, München, 1996, S. 224 und 227
  5. Marvin Harris: Wie wir wurden, was wir sind, dtv-Verlag, München, 1996, S. 228
  6. Siehe dazu auch Barbara Diepold: Zur Entwicklung der Geschlchtsidentität bei Jungen, S. 1
  7. Biblische Weisungen zur Homosexualität? Plädoyer für einen vernünftigen Umgang mit der Heiligen Schrift, WuA (M) 39 (1998) 92-94.]
  8. Studien zum Römerbrief, Mohr Siebeck, Tübingen 2001, S. 513
  9. Kardinal Bertone: Pädophilie durch Homosexualität in Kronen Zeitung vom 13. April 2010 (online)
  10. https://www.welt.de/vermischtes/article163228126/Muslimische-Eltern-protestieren-scharf-gegen-schwulen-Erzieher.html
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_sexueller_Minderheiten#Neuzeit
  12. "Süddeutsche.de: Homosexualität im Nationalsozialismus "Der Abschaum, das waren wir" "
  13. https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/265466/schwule-und-lesben-in-der-ddr
  14. Az. 2 BvR 1481/04
  15. Karlsruhe...;Süddeutsche Joachim Jahn
  16. LSVD
  17. LSVD vgl.u.a Urteil EGMR EGMR, Urt. v. 21.12.1999 - 33290/96 (Fall Salgeiro da Silva Mouta v. Potugal)
  18. LSVD
  19. BGH in NJW 1993, S. 999f
  20. Anwalt-im-Netz
  21. LSVD vgl.u.a EGMR, Urt. v. 30.01.1981 - 7525/76 ( Fall Dudgeon v. Vereinigtes Königreich); Serie A Nr. 45; NJW 1984, 541; EuGRZ 1983, 488)
  22. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Homosexualität_in_den_Vereinigten_Staaten#Geduldete_Grenzformen
  23. Fone, S. 333–341; Joachim Pfeiffer: Männerfreundschaften in der Literatur des 18. Jahrhunderts. In: Freiburger Frauenstudien 6, 2000, S. 193–210. (bei archive.org (Archivversion vom 16. Juli 2007))
  24. Boston Marriages (Archivversion vom 12. März 2005); Lillian Faderman, To Believe in Women, S. 2
  25. Abbie Goldberg: Lesbian and Gay Parents and Their Children, 2009, ISBN 978-1433805363 ; Research on the Family live Circle
  26. Schwul-lesbische Eltern besser als Heteros?, queer.de, 29. Oktober 2009
  27. Matt Ridley, Eros und Evolution. Die Naturgeschichte der Sexualität. München 1993
  28. http://www.journals.royalsoc.ac.uk/content/rdd98tj9a5bk1xla/fulltext.pdf „Evidence for maternally inherited factors favouring male homosexuality and promoting female fecundity“ (pdf, engl.), Camperio-Ciani, Corna, Capiluppi, in: Royal Society Publishing, 18. Oktober 2004, Band 271, Nummer 1554/November 07, 2004, S. 2217–2221
  29. „Wie sich Homosexualität in der Evolution durchsetzen konnte“, www.wissenschaft.de, 13. Oktober 2004
  30. Zwillingsstudie
  31. Homosexualität: Mix aus Genen und Umwelteinflüssen FOCUS Online
  32. Niklas Långström, Qazi Rahman, Eva Carlström, Paul Lichtenstein: Genetic and Environmental Effects on Same-sex Sexual Behaviour: A Population Study of Twins in Sweden, in: Archives of Sexual Behaviour, 7. Juni 2008 (Pressemitteilung)
  33. Genetics, Environment Shape Sexual Behavior, The Washington Post, 30. Juni 2008
  34. Resolution vom_17. Juni_2011
  35. Hans Joachim Mengel: Homosexualität und internationaler Menschenrechtsschutz, in Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 15-16/2010), online

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