Scharia

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Die Scharia (arabisch شريعة ) ist das religiöse Gesetz des Islam. Es ist nach allgemeiner Einschätzung mit den modernen Menschenrechten und dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Begriff wird im Koran nur an einer einzigen Stelle (Sure 45, Vers 18) erwähnt und bedeutet „zur Quelle gehen“ oder „der breite Weg zur Tränke“.[1] Neben dem Koran sind die zweite wichtige Quelle des islamischen Rechts die Hadithe. Gesetzessammlungen wie etwa deutsche Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch finden sich in den einzelnen islamischen Staaten und sind das Ergebnis der Rechtsschöpfung durch die dortigen Rechtsgelehrten.[2] Es gibt daher entsprechend unterschiedliche Interpretationen.

Im Rechtssystem von Saudi-Arabien, Iran, Ägypten und vielen anderen Staaten der arabischen Welt spielt die Scharia eine tragende Rolle. In der Türkei wurde die Scharia bereits mit der Verfassung vom 20. April 1924 unter Mustafa Kemal Atatürk abgeschafft. Einige Länder haben mit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam 1990 eine eigene Position formuliert.

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1 Diskussion in Deutschland

Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime Aiman Mazyek erklärte 2011 auf die Frage „Wie soll Demokratie mit der Scharia vereinbar sein?“:[1] „Ich denke das geht, indem wir zunächst sagen, was wir unter Scharia verstehen, denn da gibt es große Missverständnisse, die wir aufarbeiten müssen.“ Die Scharia bestehe großenteils aus veränderlichen Richtlinien. Oft werde Scharia fälschlich mit Strafgericht gleichgesetzt.

2 Kritik

Die Bestimmungen der Scharia sind nicht mit den westlichen, aus dem Zeitalter der Aufklärung hervorgegangenen Menschenrechten vereinbar. 1990 wurde in Kairo eine Erklärung der Menschenrechte im Islam ausgearbeitet[3] und von 45 Außenministern islamischer Staaten angenommen. Diese widerspricht allerdings auch in wesentlichen Punkten den Menschenrechten der außerislamischen Welt. So ist z.B. die Meinungsfreiheit der Religion untergeordnet, indem es nicht erlaubt ist, „die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.“ Dies ist mit dem früher auch vom Christentum vertretenen Begriff der Gotteslästerung vergleichbar. Die Religionsfreiheit spielt in diesen islamischen Menschenrechten ebenfalls keine Rolle.

Aus Sicht des Konservativismus ist die Scharia auch mit der Leitkultur vieler Länder nicht vereinbar.

3 Scharia und Sexualität

Schiiten, Sunniten und andere Glaubensrichtungen haben zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen. Zum Beispiel in der Sure 4 Vers 16-17, sowie Sure 26 Vers 166 bis 171 ist das Thema beschrieben. Auch steht im Koran, dass eine gewisse Anzahl von Zeugen Voraussetzung für die Bestrafung eines bestimmten Verhaltens ist.Nach Aussage des Islamwissenschaftlers Thomas Bauer sei der Islam mehr als tausend Jahre tolerant mit homosexuellen Menschen umgegangen. Dies widerspricht aber der aktuellen Realität in der in fast allen islamischen Ländern Homosexuelle diskriminiert und verfolgt werden.[4][5] Gelehrte sind in diesen Frage durchaus gespalten. Wiederum andere sind der Auffassung, dass die zitierten Stellen im Koran sich nur auf Frauen[6] oder Vergewaltigungen von Männern beziehen und nichts mit Homosexualität zu tun haben.[7] Einzig die Al-Fatiha Foundation sieht heute die Homosexualität liberaler.

Die Hanafiten legen die Bestrafung und ob eine erfolgen soll in die Hände des Richters, wohingegen die Hanbaliten die Steinigung vorsehen. Eine Fatwa zum Thema Homosexualität wurde auf den Seiten "qaradawi" verfasst. Laut dieser Fatwa sind sich die Religionsschulen bei der Bestrafung nicht einig, sie unterschieden auch hier das Merkmal eines Verheirateten oder Unverheirateten:[8]


„"أو الفرس: إذا قام على أمرها من العَلَف والسقي، والترويض والتنظيف وغير ذلك. وأحسب أن هذا المعنى هو الأصل الذي أُخِذ منه سياسة البشر، فكأن الإنسان بعد أن تمرس في سياسة الدواب، ارتقى إلى سياسة الناس، وقيادتهم في تدبير أمورهم.“

جميع الحقوق محفوظة لموقع القرضاوي – تصميم وتطوير مؤسسة مدى
: qaradawi Fatwa 2008
[9]

4 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Interview der Zeitung Die Welt im Jahr 2011
  2. Peter Heine: Ein System großer Flexibilität – Der Begriff „Scharia“ provoziert ständige Missverständnisse. Herder Korrespondenz 65, 12/2011, S. 613–617
  3. Mubarak war damals von Ägypten
  4. Humanistischer Pressedienst: Islam tolerierte Homosexuelle über Jahrhunderte
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_im_Islam
  6. Übersetzungen der Ahmadiyya, siehe Koran - Arabisch und Deutsch, 8. überarbeitete Taschenbuchauflage, Frankfurt am Main 2014
  7. Wunibald Müller, Homosexualität – eine Herausforderung für Theologie und Seelsorge, Mainz 1986, S. 64/65.
  8. IslamInstitut;Fatwa zum Thema HS..
  9. IslamInstitut;Fatwa zum Thema HS..siehe qaradaw

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