Gotteslästerung
Gotteslästerung (auch Blasphemie) ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Es ist und war in vielen Staaten eine Straftat. Das internationale Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die 2005 von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Insbesondere die römisch-katholische Kirche und viele Vertreter des Islam legen großen Wert auf die entsprechende Rücksichtnahme, während im Protestantismus dieses Problem nicht so gesehen wird. Das dänische Parlament schaffte den seit 1866 bestehenden Paragraphen 140 des Strafgesetzbuchs und damit die Strafverfolgung wegen Blasphemie am 2. Juni 2017 ab.[1]
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Geschichte
Der Begriff findet sich zum Beispiel im Bericht über die Kreuzigung Jesu: Da zerriss der Hohepriester sein Gewand und rief: Wozu brauchen wir noch Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört. Was ist eure Meinung? Und sie fällten einstimmig das Urteil: Er ist schuldig und muss sterben.
Mit der Aufklärung und einer auf der Kant'schen Vernunftlehre aufbauenden modernen Strafgesetzgebung wurde neben der Folter auch der Tatbestestand der Blasphemie ersatzlos gestrichen, beispielsweise in dem von Johann Anselm von Feuerbach 1813 revidierten Bayerischen Strafgesetzbuch.[2]
Das Preußische Strafgesetzbuch von 1851 bestrafte dagegen in seinem § 135 die öffentliche Gotteslästerung und die Verspottung einer der christlichen Kirchen mit Gefängniß bis zu drei Jahren.[3] Andere Religionsgemeinschaften standen jedoch nicht unter dem Schutz dieses Gesetzes.[4]
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nach § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. In der deutschen Rechtsgeschichte war dieser Tatbestand, der zuletzt in den 1960er Jahren bei Änderung der § 187 (Verleumdung) und § 188 (Üble Nachrede und Beleidigung) diskutiert wurde, immer wieder umstritten. Der lutherische Theologe Gerhard Jacobi (1891-1971) setzte sich zum Beispiel für die liberale Neuregelung ein,[5] die bis heute in Deutschland gilt. Mit Wirkung seit 1. Januar 2021 wurde die Beschränkung auf das „Verbreiten von Schriften“ aufgehoben und durch die Formulierung „Verbreiten eines Inhalts“ ersetzt, um zum Beispiel auch Inhalte von Webseiten im Internet zu berücksichtigen.
2 Weblinks
3 Vergleich zu Wikipedia
4 Einzelnachweise
- ↑ "Gotteslästerung": Dänemark schafft Blasphemie-Gesetz ab. In: hpd.de. 2017-06-02. Abgerufen am 2. Juni 2017.
- ↑ Herbert Grziwotz: Ein Vorbild für ganz Europa: 200 Jahre Bayerisches Strafgesetzbuch Legal Tribune Online, 16. Mai 2013
- ↑ Preußisches Strafgesetzbuch von 1851 Volltext (pdf)
- ↑ https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beschimpfung_von_Bekenntnissen,_Religionsgesellschaften_und_Weltanschauungsvereinigungen&stable=1#Geschichte_und_kriminalpolitische_Bedeutung zum § 166 StGB bei Wikipedia]
- ↑ dpa-Meldung und Presseberichte u.a. im Solinger Tageblatt vom 6. März 1964
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.