Üble Nachrede
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Die üble Nachrede nach § 186 StGB (Strafgesetzbuch) ist ein Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185 StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen.
1 Siehe auch
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