Beleidigung (Deutschland)
Die Beleidigung ist in Deutschland ein Tatbestand im Strafrecht. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 185 beschrieben. Die Strafnorm soll die persönliche Ehre schützen. Hierzu ist jedoch eine Strafanzeige erforderlich, die nicht in einer Anonymität erfolgen kann. In § 188 StGB wird der Fall des Beleidigten besonders behandelt, wenn es sich um eine Person des öffentlichen, politischen Lebens handelt (siehe öffentliche Person).
1 Meinungsäußerungen
Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des Anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist. Eine besondere Bedeutung bekommt die Beleidigung, wenn sie in Gegenwart von Kindern mit entsprechendem Nachdruck oder in Gegenwart einer größeren Gruppe von Personen ausgesprochen wird. Eine Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit entsprechender Geldstrafe geahndet werden. Auch eine politisch motivierte Straftat oder Rassismus kann damit im Zusammenhang stehen.
2 Weblinks
- § 185 StGB im Wortlaut
3 Andere Lexika
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