Folter

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Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen oder Interessengruppen (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen), etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.[1] Die Folter wird auch als ein Mittel eingesetzt, um beispielsweise eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Folter ist international (auch völkerrechtlich) geächtet.

1 Weblinks

 Commons: Folter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Art. 1 Abs. 1 des „Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“; abgerufen am 3. Januar 2014

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