Exekutive

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Die Exekutive (von lateinisch exsequi = „ausführen“), auch ausführende Gewalt genannt, ist in der Staatstheorie neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen staatlichen Gewalten im Sinne der Gewaltenteilung.

In Deutschland gehören zur Exekutive das Amt des Bundeskanzlers, Bundesregierung und Bundesministerien, die 16 Landesregierungen und Landesministerien sowie die ausführenden Organe wie Polizei, Finanzamt und andere Behörden.

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