Legislative

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Legislative (von lateinisch lex = ,Gesetz‘ und ferre = ,tragen‘, davon das PPP latum = ,getragen‘), auch gesetzgebende Gewalt genannt, ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen staatlichen Gewalten im Sinne der Gewaltenteilung. Sie wird in der Regel vom Volk als Parlament direkt gewählt.

In Deutschland gehören zur Legislative der Deutsche Bundestag und die Landtage der Bundesländer. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirkt auch der Deutsche Bundesrat mit, dessen Mitglieder von den einzelnen Bundesländern entsandt werden und somit nicht direkt vom Volk gewählt wurden. Dies dient der zusätzlichen Kontrolle.

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway