Bundeskanzler

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Bundeskanzler
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Das deutsche Bundeskanzleramt in Berlin

Bundeskanzler (bei weiblichen Amtsinhabern wahlweise auch: "Bundeskanzlerin") ist der Titel des Regierungschefs in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Amt entspricht dem eines Premierministers oder Ministerpräsidenten in anderen Nationen. Der abweichende Titel Kanzler ist historisch entstanden und findet außer in Deutschland und Österreich nur noch in wenigen Ländern für ein hohes Staatsamt Anwendung. Zum Beispiel gibt es in Großbritannien einen Chancellor, der jedoch kein Regierungschef ist. Der britische Finanzminister wird im deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet. Der britische Justizminister trägt den Titel Lordkanzler (Lord Chancellor). In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Stabschef des Bundesrates.

Von 1871 bis 1933 (de facto)/1945 (de jure) war die Amtsbezeichnung in Deutschland Reichskanzler. Sowohl in Deutschland wie auch in Österreich ist der Bundeskanzler nicht das Staatsoberhaupt. Dieses ist in beiden Nationen der Bundespräsident. Das Amt des Bundeskanzlers gehört zur Exekutive. Es ist z.B. in Deutschland mit der Richtlinienkompetenz ausgestattet, d.h. die Richtlinien der Regierungspolitik werden vom Kanzler oder der Kanzlerin vorgegeben.

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