Antirassismus-Soli
In Deutschland lebende People of Color werden im Berufsleben, bei der Wohnungsuche und in vielen anderen Bereichen massiv benachteiligt und diskriminiert. Davon profitieren überwiegend weiße, heterosexuelle Männer, die häufig Rassisten sind und ihren beruflichen Erfolg meist der Tatsache verdanken, dass People of Color zugunsten der Weißen benachteiligt werden.
1 Regelungen zur Erhebung des Antirassismus-Soli
Um die Benachteiligung und Diskriminierung von People of Color auszugleichen muss jede in Deutschland lebende weiße Person ohne Migrationshintergrund den Antirassismus-Soli abführen.
Bei heterosexuellen weißen Männern ohne Migrationshintergrund beträgt der Antirassismus-Soli 10% des Bruttolohns. In Deutschland lebende weiße Personen mit Migrationshintergrund die aus rassistischen Ländern wie Schweden, Frankreich, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Polen, Israel, Ungarn, USA, Italien oder Spanien stammen gelten nicht als People of Color und müssen auch 10% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen.
Da weiße Frauen gegenüber People of Color bevorzugt werden, aber auch gegenüber weißen Männern benachteiligt werden, müssen sie nur 7% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen. Da homosexuelle weiße Frauen ebenfalls gegenüber People of Color bevorzugt werden, andererseits aber gegenüber heterosexuellen weißen Männern doppelt benachteiligt sind, müssen sie nur 3,5% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen.
Auch weiße Personen des Dritten Geschlechts, also Diverse, müssen nur 7% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen.
Weil homosexuelle Männer ebenfalls gegenüber People of Color bevorzugt werden, aber auch gegenüber heterosexuellen Männern benachteiligt werden, müssen sie ebenfalls nur 7% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen. Als homosexueller weißer Mann gilt wer in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem männlichen Partner lebt oder nachweislich eine homosexuelle Beziehung führt.
Weiße heterosexuelle Männer die nachweislich in einer rechtspopulistischen und rassistischen Gruppierung oder Partei wie Pegida oder der AfD aktiv sind müssen 20% ihres Bruttolohns als Antirassismus-Soli abführen.
Wer nachweislich seit mindestens vier Jahren in mindestens zwei antirassistischen Projekten aktiv ist und/oder seit mindstens sieben Jahren Mitglied der Parteien Die Grünen oder Die Linke ist, dem kann auf Antrag der Antirassismus-Soli um 25% des Betrages gekürzt werden.
Arbeitslose weiße Männer und Frauen müssen natürlich keinen Antirassismus-Soli abführen. Da sie aber ebenfalls auf Kosten von People of Color bevorzugt werden, wird bei Ihnen der HartzIV-Satz um 6% gekürzt.
2 Verwendung der Einnahmen aus dem Antirassismus-Soli
Die Einnahmen aus dem Antirassismus-Soli werden vom Staat eingesetzt um u.a. antirassistische Projekte zu fördern, People of Color direkt finanziell zu unterstützen, die Diskriminierung von Frauen und Homosexuellen zu bekämpfen, den Neubau und den Unterhalt von Moscheen zu finanzieren, die Genderbewegung zu unterstützen, den Rechtspopulismus und die AfD zu bekämpfen, die deutsche Wirtschaft auf Klimaneutralität umzustellen und arme Länder Afrikas und des Nahen Ostens finanziell zu untertützen sowie um die Auswanderung/Flucht von Einwanderern/Asylanten aus diesen Regionen finanziell zu unterstützen.
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