Migrationshintergrund

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff Migrationshintergrund beschreibt allgemein Personen, die selbst oder deren Vorfahren aus einem anderen Land bzw. Staat eingewandert sind,[1] Als Merkmal für eine soziale Gruppen oder Gemeinschaften, die aus eingewanderten Personen oder deren Nachkommen bestehen, wird der Begriff ebenfalls verwendet. Statistisch bestehen dabei mehrere Probleme. Zum Beispiel gilt jeder, der außerhalb des Staates geboren und aufgewachsen ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zunächst als Migrant, selbst wenn beide Eltern aus diesem Staat stammen.

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gab es 2017 rund 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. In Deutschland werden je nach Bundesland unterschiedliche Definitionen verwendet.[2] Laut der bis einschließlich 2010 in Nordrhein-Westfalen angewandten Definition hat einen Migrationshintergrund, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder nach 1949 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder mindestens einen zugewanderten oder ausländischen Elternteil hat; in der seit 2011 angewandten Definition spielt die Staatsangehörigkeit der Eltern keine Rolle mehr.[3]

Im Gesetzesentwurf von 2016 für ein Bayerisches Integrationsgesetz war beabsichtigt, den Deutschen mit Migrationshintergrund auch Personen mit einem Eltern- oder einem Großelternteil gleichzustellen, der „nach Abschluss der Wanderungsbewegungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland zugewandert“ ist.[4] Das könnte also auch Flüchtlinge betreffen, die später aus den deutschen Ostgebieten wie Pommern, Ostpreußen und Schlesien kamen. Als Kriterium für „später“ wurde schließlich die Übersiedlung nach dem Jahr 1955 festgelegt.

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Andere Lexika





5 Einzelnachweise

  1. Definition "Migrationshintergrund" auf den Seiten des BAMF
  2. Deutschland: Definition „Migrationshintergrund“. www.migration-info.de, 2008-12-20. Archiviert vom Original am 2016-06-28. Abgerufen am 29. Juni 2016.
  3. Methodische Erläuterung. Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Dezember 2014. Archiviert vom Original am 2016-06-29. Abgerufen am 29. Juni 2016.
  4. Siehe Artikel 2: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz, Drucksache 17/11362, Bayerischer Landtag, 10. Mai 2016.

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway