Bayerisches Integrationsgesetz
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Das Bayerische Integrationsgesetz ist ein Landesgesetz in Bayern, das im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung das deutsche Integrationsgesetz von 2016 ergänzt und eigene Regelungen für das Bundesland enthält. Außer Bayern haben nur noch Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen entsprechende Landesgesetze erlassen.
1 Weblinks
- BayIntG: Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) Vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) BayRS 26-6-I (Art. 1–18) - Bürgerservice. Abgerufen am 21. Oktober 2020.
2 Andere Lexika
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