Konkurrierende Gesetzgebung

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Die konkurrierende Gesetzgebung ist aus dem deutschen Grundgesetz (GG) bekannt.[Anmerkung 1] Sie bedeutet, dass das einzelne Bundesland über eine Gesetzgebungskompetenz auf demselben Rechtsgebiet verfügt wie der Bund. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen vor allem:

Auch in Italien, Österreich, der Schweiz und in den USA gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.

1 Anmerkungen

  1. Siehe Art. 74 Absatz 1 GG und Art. 105 Absatz 2 GG.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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