Konkurrierende Gesetzgebung
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Die konkurrierende Gesetzgebung ist aus dem deutschen Grundgesetz (GG) bekannt.[Anmerkung 1] Sie bedeutet, dass das einzelne Bundesland über eine Gesetzgebungskompetenz auf demselben Rechtsgebiet verfügt wie der Bund. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen vor allem:
- Teile des bürgerlichen Rechts
- Steuerrecht
- Sozialrecht
- Bodenrecht
- Raumordnung
- Umweltrecht
- Teile des Wasserrechts
Auch in Italien, Österreich, der Schweiz und in den USA gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.
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