Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, regelt die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger eines Staates untereinander, im Gegensatz zum Staatsrecht und Verwaltungsrecht, das zum Beispiel die Beziehungen des Bürgers/der Bürgerin zum Staat regelt. Er/sie kann mit letzterem beispielsweise eine Steuer-Veranlagung als nicht korrekt einklagen, oder eine Verletzung des Grundrechts auf Durchführung einer öffentlichen politischen Kundgebung. Mit dem Zivilrecht demgegenüber werden z.B. Nachbarschafts-Streitigkeiten zwischen Einfamilienhaus-Eigentümern oder Ehe-Streitigkeiten geregelt. Aber auch das Vertragsrecht sowie das Recht der privatwirtschaftlichen Unternehmen gehört zu diesem Rechtsgebiet. Das klassische Gesetzeswerk des Zivilrechts ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch.
Neben dem Strafrecht ist das Zivilrecht das wichtigste Fachgebiet in der Rechtswissenschaft, seine umfassende Kenntnis ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Literatur
- NomosGesetze: Zivilrecht - Wirtschaftsrecht, 20. Auflage 2011 und neuere Auflagen, ISBN 978-3-8329-6782-6
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