Eherecht
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Mit dem Begriff Eherecht können alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Rechte und Pflichten der Ehepartner werden zum Beispiel in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die römisch-katholische Kirche kennt die Scheidung von Eheleuten grundsätzlich nicht: Eine Ehe bleibt bis in den Tod eines Ehepartners bestehen. Allerdings sieht das Eherecht der katholischen Kirche einige Ausnahmen vor. So kann eine Ehe im Ehenichtigkeitsverfahren annulliert werden.
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