Eherecht

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit dem Begriff Eherecht können alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Rechte und Pflichten der Ehepartner werden zum Beispiel in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die römisch-katholische Kirche kennt die Scheidung von Eheleuten grundsätzlich nicht: Eine Ehe bleibt bis in den Tod eines Ehepartners bestehen. Allerdings sieht das Eherecht der katholischen Kirche einige Ausnahmen vor. So kann eine Ehe im Ehenichtigkeitsverfahren annulliert werden.

1 Zitate

  • "Die große Mehrheit katholischer Ehen sei ungültig." (gefunden auf katholisch.de am 27. Februar 2020)

2 Siehe auch

3 Weblinks

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway