Rechtsextremismus

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Hitler gilt für manche Rechtsextremisten heute immer noch als Idol

Rechtsextremismus (auch Rechtsradikalismus) ist ein Sammelbegriff für nationalistische und faschistische Ideologien sowie ähnlich gerichtete politische Bewegungen. Im Zentrum dieser Ideologien steht die grundsätzliche Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus, manchmal auch des Kapitalismus. In der Bundesrepublik Deutschland fanden sich Anhänger dieser Ideologie zunächst hauptsächlich in der NPD.

Politisch sind die Begriffe Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus nahe verwandt, weil beide der politischen Rechten zuzuordnen sind. Während Extremistinnen und Extremisten in der Wahl ihrer Mittel auch die gesetzlichen Grenzen überschreiten, wollen die Radikalen eine grundlegende Veränderung erreichen. Allerdings gibt es gerade unter Extremistinnen und Extremisten sehr unterschiedliche Zielvorstellungen.

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1 Begriff und Bedeutung

Die politische Richtungsangabe „rechts“ bezieht sich allgemein auf das politische Spektrum. Rechtsextremismus ist eine extreme Form dieser politischen Richtung und gekennzeichnet durch Bevorzugung einer „Volksgemeinschaft“ statt einer offenen demokratischen Gesellschaft.[1] Auch ein starker Nationalismus und Rassismus ist damit verbunden. Bei der bewussten Abgrenzung der Nationalstaaten gegenüber internationalen Organisationen einer globalen Weltgemeinschaft gibt es zugleich Vernetzungen von rechtsextremen Gruppen unabhängig von den bestehenden Staatsgrenzen. Rechtsextreme Gruppe betonen oft das staatliche Instrumentarium zur Herstellung von Recht und Ordnung.[1] Im Widerspruch dazu wird aber auch der DDR-Begriff BRD verwendet, teilweise wird sogar mit dem Begriff einer angeblichen Bundesrepublik Deutschland GmbH argumentiert. Rechtsextremismus wird in der Bundesrepublik Deutschland politisch bekämpft. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist der Begriff „Rechtsextremismus“ nicht definiert. Der Bezug zum Nationalsozialismus ergibt sich zum Beispiel aus Absatz 1 Nr. 4 im § 86 StGB und den Absätzen 3 und 4 in § 130 (Volksverhetzung).

2 Verwendung des Begriffs in der politischen Auseinandersetzung

Der Begriff rechtsextrem wird gerne von Personen, die selber linksextremistischem Gedankengut anhängen, verwendet, um den politischen Gegner zu verleumden. Einfach formuliert: Wer nicht „links“ ist, der ist „rechtsextrem". Vom linksextremen Lager wird auch der Totschlag-Begriff Nazi inflationär verwendet, um dem politisch Andersdenkenden die Legitimation abzusprechen.[2] Außerhalb Deutschlands gibt es teilweise ganz andere Definitionen. Dabei erfolgt oft eine Gleichsetzung mit Fremdenfeindlichkeit.[3] Ähnlich wie bei Aktivisten des Linksextremismus können sich hinter dem Verhalten einzelner Personen auch psychische Probleme verbergen.

3 Organisation und Vernetzung

Rechtsextreme Gruppen sind oft unabhängig von staatlichen Grenzen miteinander vernetzt. Teilweise wurden die Kontakte ehemaliger NSDAP-Mitglieder genutzt. Die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) wurde zwar 1995 verboten,[3] doch sind deren ehemalige Mitglieder teilweise noch aktiv. Die traditionelle und bekannte Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat zwar bei Wahlen keine Bedeutung mehr, doch sind auch ihre Mitglieder gut vernetzt.

4 Einstufung durch den Verfassungsschutz

Unter Rechtsextremismus wird vom deutschen Verfassungsschutz eine staatsautoritäre, oft totalitäre, rassistische oder nationalistische Weltanschauung verstanden, welche mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist.[4]

In den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern, die im wesentlichen auf Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz beruht, werden verschiedene rechte Parteien und Organisationen als rechtsextrem eingestuft oder es wird ihnen eine Nähe zum Rechtsextremismus bescheinigt. Ende der 1980er Jahre waren das vor allem Die Republikaner. Sie wurden zeitweise als rechtsextrem eingestuft, was durch Gerichtsurteile später auch bestätigt wurde.[5][6][7] Als bedeutende Randgruppe wurde im Verfassungsschutzbericht 1984 die Wiking-Jugend bezeichnet.[8]

Im Verfassungsschutzbericht 2009 waren u.a. folgende rechtsextreme Parteien und Organisationen aufgeführt:[9]

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Junge Nationaldemokraten (JN), die NPD-Jugendorganisation
  • Deutsche Volksunion (DVU)

Seit spätestens 2016 wird auch die AfD vom Verfassungsschutz überwacht.[10]

Die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten wurde im Jahr 2019 auf 13.000 Personen geschätzt.[11]

5 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Verfassungsschutzbericht 2009 des Bundesministeriums des Inneren, S. 54
  2. Neonazi-Verdacht bei Kontakt mit Rechten - news.de
  3. 3,0 3,1 Pingel/Rieker: Pädagogik mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen, Deutsches Jugendinstitut e.V., Leipzig 2002, siehe dort u.a. Seite 101
  4. Begriff Rechtsextremismus gemäß Verfassungsschutz - www.verfassungsschutz.de
  5. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. September 1999, Az. 2 A 11774/98.
  6. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2001, Az. 6 B 22.01, Volltext
  7. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999, Az. 1 C 30.97, Volltext.
  8. Bundesminister des Innern: Verfassungsschutzbericht 1984, Bonn 1985, Seite 157
  9. Verfassungsschutzbericht 2009 des Bundesministeriums des Inneren, Inhaltsverzeichnis S. 10
  10. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/rechtsextremismus-verfassungsschutz-afd-beobachtung
  11. Information des Bundesinnenministeriums

6 Siehe auch

7 Weblinks

8 Literatur

  • Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. 4. Auflage, Beck, München 2006
  • Hans-Gerd Jaschke: Politischer Extremismus. Vs Verlag 2006, ISBN 3531147471
  • Irene Gerlach: Bundesrepublik Deutschland. Entwicklung, Strukturen und Akteure eines politischen Systems. VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 3531162652
  • Uwe Andersen, Wichard Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2003, ISBN 3810036706
  • Andreas Gotzmann (Hg.): Juden, Bürger, Deutsche. Zur Geschichte von Vielfalt und Differenz 1800–1933. J. C. B. Mohr, Tübingen 2001, ISBN 3161474988

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