Politische Partei
Eine politische Partei ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes oder Gebietes (eines Staates, einer Region o. ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.[1] Aktive Parteimitglieder werden Politiker genannt. Als Partei wird in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nur eine Gruppe anerkannt, die regelmäßig an Wahlen teilnimmt; andernfalls handelt es sich um eine Wählergemeinschaft.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Parteien sind eine Entwicklung der Neuzeit. Weder in Antike noch Mittelalter gab es Gebilde, die man mit den heutigen Parteien vergleichen könnte. Sebastian Haffner schreibt dazu:
- "In den rund 3000 Jahren Weltgeschichte, über die wir ungefähr Bescheid wissen, such man 2700 bis 2800 Jahre lang vergebens nach Parteien. Selbst die Griechen, die doch schon alle modernen Staatsformen - Monarchie, Aristorkratie, Demokratie, auch Tyrannis, die wir heute Diktatur nennen: Von Parteien wussten sie nichts. Die athenische Demokratie des 5. und 4. Jahrhunderts kam ohne Parteien aus. Im römischen Reich gab es wohl Klassen und Klassenkämpfe, fast ein Jahrhundert lang sogar fast permanenten Bürgerkrieg, aber keine Parteien. (...) Im ganzen abendländischen Mittelalter: keine Parteien. Auch die italienischen Guelfen und Ghibellinen - also die Gegner und die Anhänger der Stauferherrschaft in Italien - organisierten sich nicht als Parteien. Man kann auch die Katholiken, Lutheraner und Calvinisten der Reformations- und Gegenreformationszeit nicht gut Parteien oder Vorläufer von Parteien nennen." [2]
Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es in England um 1690–1695. Whig und Tory definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Sie waren aber noch rein parlamentarische Gruppierungen ohne die feste Organisation, die heute zu den Merkmalen einer Partei gehört. Die englischen Whigs und Torries blieben aber noch hundert Jahre eine englische Spezialität, die anderswo keine Nachahmung fand. Die ersten wirklichen Parteien mit landesweiten Organisationen und örtlichen Parteimaschinen tauchten erst in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts in den USA auf. [3] Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht.
1.1 Deutschland
Als Obrigkeitsstaat mit seiner Selbstinterpretation als „überparteiliches“ Gebilde verwehrte das Deutsche Reich den Parteien anfangs den Zugang zu staatlichen Organen, innerhalb derer sie erst zur Geltung hätten kommen können.[4] Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland waren vor allem seit 1949 drei Parteien maßgebend: CDU, FDP und SPD. Als Besonderheit gilt Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes und das Parteiengesetz von 1967.[5]
2 Literatur
- Ulrich von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. 4. Auflage. VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 3-531-17665-X.
- Kurt Sontheimer und Wilhelm Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (= Piper-Sozialwissenschaft. 2). Piper, München 1971, ISBN 3-492-01885-8; Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003
3 Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ „Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung an sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.)
- Hochspringen ↑ Sebastian Haffner: Überlegungen eines Wechselwählers, Kindler Verlag GmbH, München, 1980, S. 64
- Hochspringen ↑ Sebastian Haffner: Überlegungen eines Wechselwählers, Kindler Verlag GmbH, München, 1980, S. 66
- Hochspringen ↑ Thomas Nipperdey: Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918. Droste Verlag, Düsseldorf 1961, S. 393.
- Hochspringen ↑ Sontheimer/Bleek, Seite 216
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