Wählergemeinschaft

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Eine Wählergemeinschaft ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Alternative Namen sind Wählergruppe, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste, Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht lautet die Bezeichnung Sonstige Politische Vereinigung (SPV). Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten Wählergemeinschaften nicht als Parteien. Sie können erst zur Bundestags- oder Landtagswahl antreten, wenn ihre Organisation die formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die auch für alle anderen politischen Parteien gelten.

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