Bundestagswahl

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Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Artikel 39 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich alle vier Jahre statt.[1] Es gibt heutzutage 299 Direktkandidaten, die mit einfacher Mehrheit über die Erststimme im jeweiligen Wahlkreis bestimmt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 aus den Landeslisten hinzu, die aus den 16 Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden (Listenwahl). Bei den Listenplätzen gilt die Fünf-Prozent-Hürde.

Grundsätzlich findet die Bundestagswahl in einem öffentlichen Wahllokal statt, wobei die Wähler zuvor per Brief benachrichtigt werden, um auch die Möglichkeit der Briefwahl anzubieten. Aufgrund der großen Zahl von Wählern kommen Wahlbetrug und Fehler an verschiedenen Stellen hier häufiger vor, haben aber bisher keinen maßgebenden Einfluss auf das Ergebnis gehabt. So fehlte in Niedersachsen die zugelassene Kleinpartei ÖDP in den 1990er Jahren mindestens einmal auf den Stimmzetteln. Am 25. August 2021 meldete Radio Bremen, dass in Ostfriesland rund 100.000 Wahlbenachrichtungen falsch gedruckt worden waren. Im Vergleich dazu gibt es bei Kommunalwahlen eher kleinteilige Einzelmeldungen, so etwa 2020 aus Nordrhein-Westfalen.[2] Wegen einiger Unregelmäßigkeiten musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bundestagswahl 2021 in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke am 11. Februar 2024 wiederholt werden.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. siehe Art. 39 GG
  2. https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-600-wahlbenachrichtigungen-im-altpapier-entsorgt_aid-52838759

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