Mitglied des Deutschen Bundestages

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Mitglied des Deutschen Bundestages (kurz MdB, auch Bundestagsabgeordneter) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Abkürzung MdB wird als sogenannter Namenszusatz hinter den Familiennamen gestellt.[1]

Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 immer wieder verändert. 1990 kamen zu den damals 522 Abgeordneten aus Westdeutschland weitere 140 aus der ehemaligen DDR dazu, so dass mit der deutschen Wiedervereinigung die Zahl auf 662 stieg.[2] Es gibt 299 Direktkandidaten, die mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden (Listenwahl). 2009 wurden 622 Mitglieder gewählt, von denen 521 erstmals in den Bundestag kamen. Dieser Vergleich zeigt auch die personelle Veränderung im Laufe der Jahre.[3]

1 Weblinks

 Commons: Mitglied des Deutschen Bundestages – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

2 Vergleich zu Wikipedia




3 Einzelnachweise

  1. Ratgeber für Anschriften und Anreden, S. 20. Bundesministerium des Innern, 2016-09-20. Abgerufen am 28. Juli 2020.
  2. Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990
  3. Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode 2009

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