Wahl (Politik)
Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Verwaltungseinheiten und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Auf Staats- und Landesebene werden Abgeordnete (z. B. in Deutschland bei Landtags- und Bundestagswahlen), sowie Präsidenten und Minister gewählt. Bei Kommunalwahlen werden Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte gewählt.
Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist anhand einer vorgegebenen Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder eine Gruppe für einen festgelegten Zeitraum. Zu unterscheiden ist dabei zunächst zwischen direkter und indirekter Wahl.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.