Landkreis
Ein Landkreis (kurz auch Kreis) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft; er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen des deutschen Kommunalrechts. Neben den Städten und Gemeinden gehören die Landkreise in Deutschland zu den flächenmäßig kleinsten Verwaltungseinheiten. In Deutschland gibt es rund 290 Landkreise, davon liegen die meisten in Bayern.[1] Sie entsprechen zum Beispiel den Districten im englischen Sprachraum.
In der Schweiz heißt es Kreis und Verwaltungskreism in Polen Powiat. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden die Landkreise amtlich auch nur als Kreise bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
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1 Organisation
Jedem Landkreis steht in Deutschland ein Landrat vor. In einigen Bundesländern gab es zudem einen Oberkreisdirektor. Zusammen mit den rund 100 kreisfreien Städten bilden sie die insgesamt 400 Gebietskörperschaften. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es keine Landkreise mehr.
2 Siehe auch
3 Andere Lexika
4 Einzelnachweise
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