Landrat

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Landrat (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Beamter dieser Verwaltungseinheit. Zugleich ist er in den meisten Ländern Chef einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, nämlich der Kreisverwaltung bzw. des Landratsamtes. Er vertritt den Kreis nach außen und wird in den meisten Ländern unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.

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1 Siehe auch

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3 Weblinks

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