Beamter
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Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit durch Arbeitsvertrag verpflichtete Person. In Deutschland steht er gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet.
Inhaltsverzeichnis
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1 Trivia
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl von Beamten nicht nach dem Leistungsprinzip erfolge.
2 Siehe auch
3 Weblinks
4 Andere Lexika
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