Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalitionsfreiheit und Koalitionsrecht).[1] Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsschutz.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Gabler Wirtschaftslexikon online, abgerufen am 14. März 2011.

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