Erwerbstätigkeit

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Erwerbstätigkeit ist eine auf wirtschaftlichen Erwerb und auf Einkommen gerichtete Tätigkeit. Sie ist eine Form der Arbeit und dient dem Lebensunterhalt des Menschen. Die Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und sagt nichts darüber aus, ob das erzielte Einkommen den notwendigen Lebensunterhalt deckt. Manchmal wird auch der Begriff Erwerbsarbeit verwendet.

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1 Begriffsgeschichte

Durch die Industrialisierung hat sich das Verständnis von Arbeit grundlegend gewandelt.[1] Der Begriff Erwerbstätige wurde zum Beispiel in den 1970er Jahren in Meyers Enzyklopädischem Lexikon nicht erklärt, sondern stattdessen wurde auf das sinnverwandte Wort Beschäftigung verwiesen.[2]

2 Aktuelles

In den Industriestaaten erfolgt vermehrt eine Sensibilisierung über die krankmachenden Faktoren durch die Erwerbstätigkeit. Der Anstieg von Betroffenen bei der Depression, an der nach Ansicht der Medizin bis zu 5 % der Bevölkerung erkrankt sind, trug dazu bei.

3 Zitate

  • "Arbeit ist das halbe Leben." (Volksweisheit)
  • "Arbeit macht frei."

4 Siehe auch

5 Trivia

  • Die Erwerbstätigkeit endet in der Regel mit dem Bezug der Rente.

6 Andere Lexika





7 Einzelnachweise

  1. Wilhelm Bernsdorf: Wörterbuch der Soziologie, Fischer Taschenbuch Verlag 1972, Seite 39 ff.
  2. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1973 Band 8, Seite 168

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