Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt umfasst die Befriedigung der Grundbedürfnisse eines Menschen sowie teilweise auch die Erfüllung individueller Wünsche bis zu einem gewissen Grade. Die Grundbedürfnisse können z.B. durch Erwerbstätigkeit oder staatliche Transferleistungen gedeckt werden. Inwieweit der Lebensunterhalt gesichert ist, wird oft am Einkommen in Geld gemessen. Daran anknüpfend ist der Rechtsbegriff Unterhalt entstanden (siehe Unterhaltsrecht). Aussagen über die Höhe des notwendigen Lebensunterhaltes sind je nach Staat, Sprache und Kultur verschieden.
Im Zusammenhang mit traditionellen Gesellschaften, bei der die wirtschaftliche Produktion in erster Linie der Selbstversorgung dient, wird der Begriff Subsistenzwirtschaft oder Bedarfswirtschaft verwendet.[1]
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
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