Arbeitszeit

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Die Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht das Zeitintervall, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss. Für Menschen, die nicht Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig sind oder einen Arbeitsvertrag ohne festgelegte Arbeitszeiten haben, ist es die Zeit, die sie an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz verbringen bzw. für die Erwerbstätigkeit aufwenden. Das Gegenteil ist die Freizeit.

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