Arbeitsvertrag

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Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt. Zu unterscheiden ist davon zum Beispiel ein Werkvertrag oder ein Honorarvertrag.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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