Werkvertrag

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Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Arbeitsvertrag wird nicht nur die Leistung als solche, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) bzw. ein Ergebnis verlangt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Literatur

  • Christoph Müller-Foell: Die Mitwirkung des Bestellers beim Werkvertrag. Duncker & Humblot, Berlin 1982, ISBN 3-428-05058-4.
  • Kerstin Reiserer, Verena Bölz: Werkvertrag und Selbstständigkeit. Die Problematik der Scheinwerkverträge und der Scheinselbstständigkeit, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-034113-3.

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