Personalrat
Personalrat oder Personalvertretung sind Begriffe für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Beamten im öffentlichen Dienst. Diese Institution ist vergleichbar mit dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Meist bezeichnet das Wort nur das gewählte Mitbestimmungsorgan, umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Personalrat oder Personalrätin bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ist in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder zu finden. Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung weder auf die Beschäftigten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst noch auf die Mitglieder der Gewerkschaft beschränkt. Allerdings werden die Vertreter der Arbeitnehmer und Beamten grundsätzlich als getrennte Gruppen gewählt.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.