Sebastian Edathy

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Sebastian Edathy (* 5. September 1969 in Hannover als Sebastian Edathiparambil) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er gehörte von 1998 bis 2014 dem Deutschen Bundestag an.

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1 Werdegang

Sebastian Edathy wurde als Sohn eines Inders und einer Deutschen geboren.[1] Edathy schloss seine Schulausbildung 1989 mit dem Abitur ab. Nach dem Zivildienst absolvierte er ein Studium der Soziologie und der Germanistik, wobei er sich auf das Thema Integration spezialisierte.[2] Vor seiner ersten Bundestagskandidatur änderte er seinen Nachnamen von Edathiparambil in Edathy um, was er „einprägsamer“ fand.[3]

2 Mitgliedschaften

Seit 1990 ist er Mitglied der SPD. Von 1993 bis 1995 war er Vorsitzender der Jusos im Landkreis Nienburg. 2002-2007 und 2009-2011 war Edathy Vorsitzender der Deutsch-Indischen Parlamentariergruppe, deren Aufgabe darin besteht „möglichst oft das Gespräch mit indischen Politikern zu suchen“, um „einen kontinuierlichen Dialog zu führen“.[4] 2007-2010 war er Vorsitzender der Deutsch-Südasiatischen Parlamentariergruppe.

3 Politik

Seit 2005 ist er Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages. Edathy setzte sich für die doppelte Staatsbürgerschaft ein.

Für einige SPD-Mitglieder war es ein Ärgernis, dass das Wochenblatt „Junge Freiheit“ in die elektronische Pressedokumentation des Bundestages aufgenommen wurde. Sieben SPD-Abgeordnete, darunter Sebastian Edathy, schickten daher an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Mai 2008 einen Protestbrief, um zu veranlassen, das Blatt aus der Pressedokumentation zu entfernen.[5]

Edathy wurde im Januar 2012 Chef des Untersuchungsausschusses zur NSU-Mord-Serie. Ende Januar 2012 sprach sich Edathy erneut für ein NPD-Verbot aus.[6]

Sebastian Edathy war 2012 an der Aktion „Bad Nenndorf ist bunt“ beteiligt.

4 Edathy-Affäre

Am 10. Februar 2014 durchsuchten Polizei und Vertreter der Staatsanwaltschaft die Wohnungen und Büros Edathys in Anwesenheit informierter Zeitungsreporter wegen des Verdachts auf Kinderpornografie. Bereits mit Erklärung vom 6. Februar 2014 legte Edathy sein Bundestagsmandat nieder. Das Beweismaterial konnte jedoch nicht als eindeutig kinderpornografisch zugeordnet werden, da es sich um Jugendliche oder junge Männer handelte. Edathy einigte sich am 12. Februar 2016 mit der SPD darauf, seine Mitgliedschaft fünf Jahre lang ruhen zu lassen. Heribert Prantl kommt in seinem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung zu dem Schluss, die Durchsuchung bei Edathy liege „hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger“, und bezieht sich dabei auf § 344 im Strafgesetzbuch.[7]

5 Auftritte (Auswahl)


6 Einzelnachweise

  1. Interview mit Sebastian Edathy (deutsch)
  2. Munzinger Biographie
  3. Edathy.de
  4. Weltweit vernetzt - die Parlamentariergruppen Deutscher Bundestag
  5. edathy.de, 29. Mai 2008: Meldung von dpa
  6. Der SPD-Innenexperte sagte der Tageszeitung Die Welt (28. Januar 2012), auf diese Weise würde einer der „zentralen Strukturpfeiler des Rechtsextremismus“ dauerhaft zerschlagen. Auch das Parteienprivileg und die Parteienfinanzierung fielen weg. Ein Verbotsverfahren könne nur unter Verzicht auf V-Leute in der NPD-Führungsebene erfolgreich sein.
  7. Heribert Prantl: Strafrecht ist kein Moralrecht. sueddeutsche.de, 2014-02-16. Abgerufen am 16. Februar 2014. Strafrechtlich unschuldig? Fall Edathy in Süddeutsche Zeitung vom 15. Februar 2014, Seite 13.: „Die Filme werden auch vom neuen, hochsensibilisierten Strafrecht nicht erfasst. Wenn das aber so ist, dann ist ein monatelanges Ermittlungs- beziehungsweise Vorermittlungsverfahren problematisch. Noch viel problematischer sind die Haus- und Bürodurchsuchungen bei Edathy. Sie sind nicht nur hochproblematisch, sie sind wohl rechts- und verfassungswidrig. […] Die spekulative und zugleich existenzvernichtende, daher unzulässige Durchsuchung bei Edathy liegt daher hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Strafgesetzbuch).“
  8. Pleite beim Nazi-Prozess - macht sich Deutschland lächerlich? - WDR, 15. April 2013
  9. Wie gefährlich ist der Rechtsextremismus? - ARD, 23. Februar 2012

7 Vergleich zu Wikipedia




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