ARD

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Der Berliner Fernsehturm dient der Ausstrahlung zahlreicher Hörfunk- und Fernsehprogramme

Die ARD ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 1950 gegründet. Ihre Finanzierung erfolgte zunächst durch eine Rundfunkgebühr, die überwiegend bei den Privathaushalten erhoben wurden. Inzwischen gibt es auch Einnahmen aus Werbesendungen. Mit der Neuordnung des Gebührensystems unterliegen nicht mehr die einzelnen Geräte, sondern die Nutzer in den Wohnungen und gewerblich genutzten Räumen der Beitragspflicht.

Die ARD besteht aus insgesamt neun Landesrundfunkanstalten, die die Gemeinschaftsfernsehprogramme Das Erste, EinsPlus, Einsfestival und EinsExtra, die Auslandsrundfunkanstalt Deutsche Welle sowie jeweils eigene regionale Programme betreiben. Die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft liegt beim Südwestrundfunk (SWR).

Zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio bildet die ARD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland.

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1 Finanzierung

Von Kritikern wird die „Rundfunkgebühr“ seit 2013 als Zwangsabgabe bezeichnet, weil auch Menschen zahlen müssen, die kein Fernsehgerät oder Radio in der Wohnung haben. Die Rundfunkgebühr dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen. Anderseits werden die Gehälter u.a. von Intendanten kritisiert, was im Fall von RBB-Intendantin Patricia Schlesinger thematisiert wurde.[1]

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