Rundfunkgebühr

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Eine Rundgebühr (auch Rundfunkabgabe) wird von staatlichen Rundfunkgesellschaften in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (für Fernsehen und Hörfunk) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen.

Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im Internet dabei berücksichtigt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Landesrundfunkanstalten zuständig; Bezieher von Bürgergeld können sich befreien lassen.

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1 Kritik

Von Kritikern wird die Gebühr in Deutschland seit 2013 als Zwangsabgabe bezeichnet, weil auch Menschen zahlen müssen, die kein Fernsehgerät oder Radio in der Wohnung haben. Einige Menschen zahlen also für eine Leistung, die sie nicht nutzen, was jeglichem Rechtsempfinden widerspricht. Dass von den Gebühren zum Beispiel auch das Gehalt eines Nachrichtensprechers mit mehr als 500.000 € jährlich finanziert wird, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Bisherige Klagen, die teilweise auch vor das Bundesverfassungsgericht gingen, brachten jedoch wenig Änderung.[1][2]

Ob die angedrohten Strafen bei Nichtzahlung in vernünftigem Verhältnis zu den säumigen Beträgen stehen, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Hinzu kommen dabei die Kosten für das Mahnverfahren, die dem Zahlungspflichtigen teilweise nicht in Rechnung gestellt werden. So wird seit vielen Jahren auch eine günstige Ratenzahlung ohne Zinsen bei einem Zahlungsrückstand angeboten.

Die regelmäßige Mitteilungen an die Gebührenzahler stellte bis 2021 einen unnötigen Verwaltungsaufwand dar, zumal viele per Dauerauftrag zahlen. Zudem werden diese Mitteilungen mit den manchmal notwendigen Mahnungen vermischt und können zur Verwirrung führen.

2 Siehe auch

3 Vergleich zu Wikipedia




4 Einzelnachweise

  1.  Michael Hanfeld: Öffentlich-rechtliche Sender: Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-hebt-rundfunkbeitrag-vorlaeufig-an-17470878.html).
  2. Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu. In: Der Spiegel. 2021-08-05. Abgerufen am 5. August 2021.

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